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Bekanntmachung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg vom 22.03.2019 über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg für das Kapitel 6.5 Energie und des dazugehörigen Entwurfes des Umweltberichts für die zweite Stufe des Beteiligungsverfahrens 22.03.2019

 

der Regionale Planungsverband Westmecklenburg hat die zweite Stufe des Beteili­gungs­verfahrens zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des Regio­nalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg bis zum 10. Mai 2019 verlängert. 

Die Unterlagen sind bis zum 10.05.2019 einsehbar

  • im Internet unter www.raumordnung-mv.de und www.westmecklenburg-schwerin.de sowie
  • im Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg in Schwerin, in den Verwaltungen der Landkreise Nordwestmecklenburg (Dienstsitze Wismar und Grevesmühlen) und Ludwigslust-Parchim (Dienstsitze Parchim und Ludwigslust) und der kreisfreien Stadt Schwerin (Stadthaus) sowie in den Verwaltungen der Ämter und der amtsfreien Städte und Gemeinden im Geltungsbereich des Planungsverbandes. Die Auslegungszeiten entsprechen den ortsüblichen Öffnungszeiten der genannten Behörden.

Stellungnahmen können bis zum 10.05.2019 elektronisch

abgegeben werden.

Stellungnahmen können zudem bei der

Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg
Wismarsche Straße 159
19053 Schwerin

  • während der ortsüblichen Öffnungszeiten zur Niederschrift oder
  • schriftlich

abgegeben werden.

Mit Ablauf der Auslegungsfrist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

gez.
Thomas Beyer
Vorsitzender des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg

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