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Bekanntmachung gem. § 11 der Entgeltordnung für die Benutzung der Sportanlagen der Landeshauptstadt Schwerin vom 15.07.2016 11.09.2020

Im Rahmen des Sportunterrichts wird ein verursachungsgerechtes Entgelt unabhängig von Schulart und Standort erhoben. Dieses gilt für das jeweils kommende Schuljahr und ist bis zum 30.06. eines jeden Jahres zu veröffentlichen. Für das Schuljahr 2020/2021 wird das Entgelt pro Stunde und Größenwert der Sportanlage hiermit auf 18,68 EUR zzgl. MwSt. festgesetzt.

Schwerin, 10.09.2020

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Bildung und Sport

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