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Acht neue Corona-Fälle in der Landeshauptstadt: Seniorenheim und Sprachheilkindergarten betroffen 06.11.2020

Am Freitag ist die Zahl der Neuinfektionen in der Landeshauptstadt um acht neue Fälle gestiegen. Die Gesamtzahl der Infektionen seit Beginn der Pandemie liegt jetzt bei 262, abzüglich der 157 Genesenen und zwei Verstorbenen gibt es derzeit 103 aktive Infektionen. Vier Erkrankte müssen derzeit stationär im Krankenhaus behandelt werden. Mit einer 7-Tage -Inzidenz von 73,3 Fällen pro 100.000 Einwohner ist Schwerin weiterhin Risikogebiet.

Unter den Neuinfektionen sind zwei Bewohner der Erstaufnahmestelle des Landes in Stern Buchholz. Kontaktpersonen wurden festgestellt und werden während der 14-tägigen Quarantäne separat untergebracht. Zur Unterbrechung von Infektionsketten werden positiv getestete Bewohner der EAE wie schon während der ersten Infektionswelle im Frühjahr für die Zeit der Quarantäne in einer Ausweicheinrichtung der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in Parchim räumlich getrennt von den übrigen Bewohnern untergebracht.

Sprachheilkindergarten muss für zwei Wochen schließen

Im Sprachheilkindergarten des Diakoniewerks Neues Ufer mussten nach dem positiven Testergebnis einer Mitarbeiterin (am Dienstag) im Rahmen der Infektionsverfolgung zunächst zwei Gruppen geschlossen werden. Bei den Tests dieser Kontaktpersonen in der Quarantäne hatten zwei Kinder und eine weitere Mitarbeiterin ein positives Testergebnis. Um den Ausbruch einzudämmen, wird die gesamte Einrichtung bis 17. November 2020 geschlossen. Die Schließung erfolgt wiederum über eine Allgemeinverfügung. Für die 11 Mitarbeiter und 55 Kinder gilt eine 14-tägige Quarantäne.

Eine Reihentestung ist nach dem neuem RKI-Testschema nicht vorgesehen. Alle in Quarantäne befindlichen Personen müssen eine strenge Symptomüberwachung durchführen und werden umgehend getestet, wenn sich Symptome einer Erkrankung zeigen.

Eine weitere Neuinfektion betrifft eine Pflegekraft im Vitanas Senioren Centrum im Casino. Die Mitarbeiterin hatte bereits seit einer Woche mit einer FFP2-Atemschutzmaske gearbeitet. Für eine Wohngruppe und sechs Pflegekräfte in der Einrichtung wurde vom Gesundheitsamt Quarantäne angeordnet. Alle Kontaktpersonen werden am Montag getestet.

KOD greift bei Maskenverweigerern jetzt härter durch

Der Kommunale Ordnungsdienst der Landeshauptstadt hat seit Montag (bis Samstag) täglich mit zwei Streifen in der Früh- und Spätschicht die Einhaltung der Corona-Landesverordnung und der einschlägigen Allgemeinverfügungen der Stadt im Einzelhandel, den Einkaufscentern und im öffentlichen Raum kontrolliert. Festgestellt wurden bei den Kontrollen in der zurückliegenden Woche einzelne Verstöße gegen Hygienevorschriften in Geschäften und an einer Schule. „Unser Ordnungsdienst agiert mit Augenmaß und erklärt immer wieder die aktuelle Rechtslage. Wir sprechen zunächst Verwarnungen aus und kontrollieren unmittelbar im Nachgang, ob die Mängel abgestellt werden“, berichtet die Leiterin des Fachdienstes Ordnung Gabriele Kaufmann.

Festgestellt wurden u.a. zwei Verstöße von Schülern der Bertolt Brecht-Gesamtschule gegen die häusliche Quarantäne.  Eine besonders hohe Kontrolldichte ist momentan in den offenen Bereichen der Einkaufscenter erforderlich, wo seit einer Woche das Tragen der Mund-Nase-Bedeckungen vorgeschrieben ist. „Zwar hält sich die übergroße Mehrheit der Schwerinerinnen und Schweriner an die neuen Vorgaben, jedoch reagieren Einige auch ungehalten auf Hinweise des Ordnungsdienstes. Wir werden es ab sofort bei solchen bewussten Verstößen nicht mehr bei Verwarnungen belassen, sondern auch mit Ordnungsgeldern durchgreifen.“

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung wurde durch die neue Corona-Landesverordnung zu Wochenbeginn weiter verschärft. Maskenpflicht gilt danach nicht nur in allen Geschäften und im ÖPNV, sondern auch in öffentlichen Bereichen der Einkaufscenter und auf Wochenmärkten. Eine dringende Empfehlung zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung besteht bei großen Menschenansammlungen auf belebten Straßen und Plätzen und immer dann, wenn Mindestabstände von 1,50 Metern nicht eingehalten werden können.

 

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