Keine gesonderten Bescheide zur Grundsteuer - Bisheriger Grundsteuer-Mehrjahresbescheid gilt auch für 2017
13.01.2017
Die Finanzverwaltung der Stadt Schwerin erinnert daran, dass regelmäßig keine gesonderten Grundsteuerbescheide mehr an die Bürgerinnen und Bürger sowie an Unternehmen ausgegeben werden. Gesonderte Steuerbescheide zur Grundsteuer werden nur noch verschickt, wenn eine Änderung bei den Besteuerungsgrundlagen, bei den Fälligkeitsterminen, bei der Zahlweise, bei der Steuerschuldnerschaft oder dem Adressaten eintritt.In allen anderen Fällen gilt der bisherige Grundsteuer-Mehrjahresbescheid unverändert auch für 2017. Die darin genannten Steuerbeträge sind auch in 2017 zu den jeweiligen Fälligkeiten zu zahlen.
Die notwendige öffentliche Bekanntmachung zur Festsetzung und Einrichtung der Grundsteuer 2017 ist am 13. Januar 2017 ortsüblich im Internet unter www.schwerin.de/expressbekanntmachungen erfolgt.
Der Veröffentlichungstext ist außerdem noch bis zum 16. Februar 2016 im Haupteingangsbereich des Stadthauses, Am Packhof 2-6, als Aushang zu finden.