Badegewässerliste nach Badegewässerlandesverordnung
Öffentlichkeit wird bei der Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung beteiligt
17.02.2017
Der Fachdienst Gesundheit stellt gemäß der Badegewässerlandesverordnung wieder eine Liste der Gewässer auf, deren Badewasserqualität überwacht werden soll. Diese Badegewässerliste wird an die Landesgesundheitsbehörde und die zuständige Wasserbehörde gemeldet. Die Landesverordnung ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, sich an der Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Badegewässerliste zu beteiligen.Für die Badesaison 2017 werden folgende Badegewässer in die Liste aufgenommen und als EU- Badegewässer geführt:
Schweriner See, Zippendorfer Strand
Schweriner See, Kalkwerder
Schweriner See, Am Reppin
Lankower See, Südufer
Lankower See, Nordufer
Ostorfer See, Kaspelwerder
Sie haben weitere Vorschläge oder Anregungen? Dann wenden Sie sich bitte bis 24. März 2017 an die:
Landeshauptstadt Schwerin
Fachdienst Gesundheit
Amtsärztlicher Dienst/ Hygiene
PF 11 10 4219010 Schwerin
oder direkt an Christine Schulrath
Telefon: (0385) 545-2868E-Mail: cschulrath@schwerin.de
Die Badegewässerliste und ein Kontaktformular finden Sie auch im Internet unter www.schwerin.de, Stichwort Bürgerservice/ Gesundheit/ Hygiene/ Badegewässerliste.