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Zoo Schwerin muss erneut für Gäste schließen 15.12.2020

War die Eröffnung der Außenbereiche während des „Lockdown-Lights“ seit dem 01. November mit Einschränkungen und unter Auflagen noch möglich, so trifft der bundesweite Lockdown ab dem 16. Dezember nun auch den Schweriner Zoo. Auch der Verkauf von Gutscheinen und sonstigen Artikeln an der Zookasse ist hiervon betroffen. Wer den Zoo durch den Abschluss von Tierpatenschaften oder den Kauf von Wertgutscheinen unterstützen möchte, dem ist es weiterhin per E-Mail (info@zoo-schwerin.de) möglich, eine postalische Zustellung zum Weihnachtsfest kann jedoch nicht garantiert werden. Die Gültigkeit von bestehenden Jahreskarten wird um den Schließungszeitraum verlängert.

Über die Social Media Kanäle des Zoos wird täglich über Aktuelles und Wissenswertes berichtet.

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