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Genehmigung der 18. Änderung des Flächennutzungsplans der Landeshauptstadt Schwerin 27.11.2020

Übersichtspläne © Landeshauptstadt Schwerin

Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 18.05.2020 die 18. Änderung des Flächennutzungsplans der Landeshauptstadt Schwerin beschlossen.

Die Grenzen der Änderungsbereiche sind in den Übersichtsplänen dargestellt.

Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern hat die 18. Änderung mit Bescheid vom 24.09.2020 gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch genehmigt.

Die Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht.

Die Planänderung und die Begründung können Sie bei der Stadtverwaltung Schwerin, Fachdienst Stadtentwicklung, Wirtschaft, Am Packhof 2-6, Raum 1069, in Schwerin während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Die Planänderung finden Sie auch im Internet unter www.schwerin.de/stadtplanung.

Eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist nur beachtlich, wenn Sie diese innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Landeshauptstadt Schwerin geltend machen. Dabei müssen Sie den Sachverhalt darstellen, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Soweit gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, die in der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) enthalten oder auf Grund der KV M-V erlassen worden sind, können Sie diese nur innerhalb eines Jahres geltend machen. Dies gilt nicht, wenn Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften verletzt wurden.

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung

Bernd Nottebaum

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