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Öffentliche Auslegung des Entwurfes Bebauungsplan Nr. 107 „Speicherstraße/Lagerstraße“ 06.03.2020

Übersichtsplan © Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 18.02.2020 die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 107 „Speicherstraße/Lagerstraße“ beschlossen. Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Werdervorstadt, östlich der Speicherstraße und nördlich der Lagerstraße. Der Geltungsbereich ist im Lageplan dargestellt. Das Plangebiet wird über eine Stichstraße erschlossen, an der Geschosswohnungsbau entstehen soll. Im Bereich des Wendehammers sollen Reihenhauszeilen errichtet werden. An der Lagerstraße sind Baufelder für sozialen Wohnungsbau, ebenfalls in Geschossbauweise, vorgesehen.

Der Entwurf des Bebauungsplans liegt in der Zeit vom 16. März 2020 bis 24. April 2020 in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2 – 6 (Rondell, 4. Etage) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Während der Auslegungsfrist können Sie Stellung­nahmen schriftlich einreichen oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben. Ihre Stellungnahme kann bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird.

Bestandteil der Auslegungsunterlagen sind folgende zur Planung erarbeitete umweltbezogene Gutachten: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur Untersuchung und Bewertung von Gebäuden / Umfeld als Lebens- und Fortpflanzungsstätte geschützter Tierarten / Kompensationsplanung des Gutachters für Grün- und Artenschutz Thielke, Steffenshagen.

Inhaltliche Schwerpunkte sind umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen der Planung auf die einschlägigen Schutzgüter wie z.B. Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Tier- und Pflanzenwelt. Darüber hinaus liegen Informationen zu Brutvögeln, Fledermäusen sowie Gebäude- und Höhlenbrütern vor. Nach Konfliktanalyse werden Maßnahmen zur Minimierung und Vermeidung von Eingriffen untersucht und eine Kompensationsplanung erstellt.

Den Satzungsentwurf und das Gutachten finden Sie auch unter  www.schwerin.de/buergerbeteiligung. Dort können Sie Ihre Stellungnahmen online abgeben.

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung

Bernd Nottebaum

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