Icon von Eye-Able - Strichmännchen mit einladender Haltung
langimg

Für Besucher des Stadthauses ist eine Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht 23.04.2020

 © Landeshauptstadt Schwerin/Mareike Diestel

Ab dem 27. April 2020 wird das Stadthaus schrittweise für die Bürgerinnen und Bürger wieder öffnen. Wichtig ist, dass ab Montag das Tagen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht ist, wenn ein Termin im Stadthaus wahrgenommen wird. Zu beachten ist, dass im Stadthaus kein Mund-Nasen-Schutz verkauft wird. Jeder Besucher muss sich selbst im Vorfeld einen Mund-Nasen-Schutz besorgen. Die Stadtverwaltung vertraut dabei auch auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Es kann auch ein Tuch oder ein Schal als Schutz verwendet werden. Somit sollte diese Pflicht ohne großen Aufwand für jeden Einzelnen erfüllbar sein. Die Termine im Stadthaus sollen darüber hinaus möglichst nur von der direkt betroffenen Person wahrgenommen werden. Bitte überprüfen Sie, ob beispielsweise Kinder unbedingt zum Termin mitgenommen werden müssen. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, da das Kontaktverbot möglichst streng eingehalten werden soll.

Termine für zahlreiche Dienstleistungen können rund um die Uhr unter www.schwerin.de/terminvergabe gebucht werden.

Der Zugang zum Stadthaus erfolgt über den Haupteingang und wird durch die Sicherheitskräfte des Wachdienstes gewährt. Lotsen kontrollieren die vereinbarten Gesprächstermine und weisen den Weg.

Zurück Seite drucken

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin - Pressestelle

FrauMichaelaChristen
Pressesprecherin
Raum: 6027


19053 Schwerin
+49 385 545-1010
+49 385 545-1019
mchristen@schwerin.de

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauUlrikeAuge
Social Media Managerin
Raum: 6026


19053 Schwerin
+49 385 545-1012
+49 385 545-1019
uauge@schwerin.de

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauMareikeDiestel
Koordination
Raum: 5029


19053 Schwerin
+49 385 545-1013
+49 385 545-1019
mdiestel@schwerin.de

Was sonst noch interessant ist