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Positive Lollipop-Testungen an zwei Grundschulen 24.09.2021

Am Freitag sind dem Schweriner Gesundheitsamt 4 neue Infektionen gemeldet worden, davon eine Kontaktperson. Neuinfektionen vermelden zwei Schweriner Grundschulen, wo so genannte Lollipop-Pooltestungen positiv angeschlagen haben. Betroffen sind die Klassen 4a und 1c an der Grundschule Lankow und die Klasse 6b am Sonderpädagogischen Förderzentrum am Fernsehturm. Das Gesundheitsamt ordnete für die Klassen eine Masken-und Testpflicht bis Donnerstag, den 30. September an. Gleichzeitig werden in nachfolgenden Einzeltestungen die konkreten Infektionsfälle in den jeweiligen Klassen ermittelt.

Die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen in der Landeshauptstadt liegt bei 21 Fällen je 100.000 Einwohner. Die 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierungen sinkt auf 0. Zurzeit gibt es in der Landeshauptstadt 50 aktive Infektionen (absolut 2999). 2839 Menschen gelten als genesen. Schwerin bleibt auf Stufe grün der risikogewichteten Stufenkarte.

Weitere Impfaktionen mit mobilen Teams

In der Landeshauptstadt haben die Auffrischungsimpfungen in den Schweriner Alten- und Pflegeheimen begonnen. Die Drittimpfungen werden durch mobile Impfteams realisiert. Nach der Einstellung des Regelbetriebs im Impfzentrum werden die noch ausstehenden Zweitimpfungen weiterhin im Impfzentrum abgearbeitet: Alle bereits vereinbarten Zweitimpftermine finden wie angekündigt in der Sport- und Kongresshalle statt. 

Außerdem finden in Schwerin zwei weitere offene Impfaktionen mit mobilen Impfteams statt. Am Dienstag, den 28. September ist das Impfteam in der Zeit von 15.00 bis 18.00 Uhr im Parkcafé des Sozius-Hauses Lewenberg, Wismarsche Straße 298c. Ein weiterer offener Impftermin findet am Freitag, den 1. Oktober, in der Zeit vom 12.00 bis 18.00 Uhr im Schlossparkcenter, Nebeneingang Wittenburger Straße statt. Geimpft wird mit den Impfstoffen BioNTech (mRNA Impfstoff) oder Johnson & Johnson (Vektor Impfstoff).

Einen Termin für die Zweitimpfung erhalten Erstgeimpfte direkt vor Ort. Auch Kinder zwischen 12 und 15 Jahre können geimpft werden, wenn sie durch eine:n Sorgeberechtigten begleitet werden. Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren benötigen für die Impfung die schriftliche Zustimmung eines Sorgeberechtigten. Bitte nutzen Sie dazu die Formulare des Robert-Koch-Instituts.

Hinweis: Alle durch das Impfzentrum Schwerin ausgegebenen Termine für Zweitimpfungen werden an den vereinbarten Tagen und Orten durchgeführt. Bitte schauen Sie auf ihren Terminzettel!

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