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Bundesweite IT-Störung betrifft auch Schweriner Jobcenter - Antragsbearbeitung und Auskünfte zur Grundsicherung nur eingeschränkt möglich 15.11.2018

Die Beschäftigten im Jobcenter Schwerin können wegen einer bundesweiten technischen Störung seit dem 12. November nur bedingt auf die elektronische Akte (E-AKTE) zugreifen. Deshalb sind Auskünfte zur Grundsicherung  und die Bearbeitung von Anträgen im Leistungsbereich („Hartz IV“) nur sehr eingeschränkt möglich. Die Auszahlung der Geldleistungen ist von den technischen Störungen nicht betroffen. „Jeden Tag wenden sich viele Menschen an uns – telefonisch oder sprechen persönlich in unserem Haus vor. Ich entschuldige mich für die derzeitigen Einschränkungen und bitte um das Verständnis unserer Kundinnen und Kunden“, so Regine Rothe, Geschäftsführerin vom Jobcenter Schwerin.

„Ich stehe eng mit den IT-Fachleuten der Bundesagentur für Arbeit in Verbindung und weiß, dass mit Hochdruck daran gearbeitet wird, die Störung schnellstmöglich zu beheben.“ so Rothe. Die Arbeitsagentur (Arbeitslosengeld I) und die Familienkasse (Kindergeld) sind nicht betroffen.

Das Jobcenter Schwerin bittet um Verständnis, dass auch telefonische Auskünfte aktuell nicht in vollem Umfang erteilt und Anträge nicht bearbeitet werden können. Daher bittet das Jobcenter darum, in den kommenden Tagen nur in dringenden Fällen oder zu einem vereinbarten Termin am Margaretenhof persönlich vorzusprechen, damit alle Kapazitäten genutzt werden können, um aufgelaufene Rückstände zügig abzubauen.

Aus diesem Grund bleibt das Jobcenter am 19.11. und 26.11.2018 geschlossen. Vereinbarte Termine behalten für diese beiden Tage jedoch ihre Gültigkeit.

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