Icon von Eye-Able - Strichmännchen mit einladender Haltung
langimg

Initiatoren haben weitere Unterschriften bei Wahlbehörde eingereicht - 4143 gültige Unterschriften für Bürgerbegehren um Moschee-Grundstück 28.03.2019

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Kein Verkauf eines stadteigenen Grundstücks an den Islamischen Bund Schwerin e.V.“ haben am Mittwoch weitere Unterschriftenlisten bei der Wahlbehörde der Landeshauptstadt Schwerin eingereicht. Von den eingereichten 399 Unterschriften waren nach Abgleich mit dem Wahlregister und den amtlichen Meldedaten 285 gültig und 114 ungültig. Wie die städtische Wahlbehörde mitteilt, liegen nunmehr 4143 gültige Unterschriften von wahlberechtigten Schwerinerinnen und Schwerinern für das Bürgerbegehren vor. Ungültig waren 1931 Unterschriften. Insgesamt wurden 6074 Unterschriften eingereicht.

„Die Stadtvertretung  muss jetzt im nächsten Schritt die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens in Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde feststellen“, so der Leiter des Fachdienstes Hauptverwaltung Hartmut Wollenteit. Die entsprechende Vorlage wird am 2. April im Hauptausschuss eingebracht und in der Stadtvertretersitzung am 8. April zur Abstimmung stehen.

Ein Bürgerbegehren kann von der Stadtvertretung beschlossen werden, wenn es bei der Stadtvertretung schriftlich beantragt und das Anliegen von mindestens 4000 wahlberechtigten Schwerinerinnen und Schwerinern unterstützt wird.

Zurück Seite drucken

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin - Pressestelle

FrauMichaelaChristen
Pressesprecherin
Raum: 6027


19053 Schwerin
+49 385 545-1010
+49 385 545-1019
mchristen@schwerin.de

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauUlrikeAuge
Social Media Managerin
Raum: 6026


19053 Schwerin
+49 385 545-1012
+49 385 545-1019
uauge@schwerin.de

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauMareikeDiestel
Koordination
Raum: 5029


19053 Schwerin
+49 385 545-1013
+49 385 545-1019
mdiestel@schwerin.de

Was sonst noch interessant ist