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Schweriner Eltern aufgepasst! Anmeldungen für das Schuljahr 2018/2019 noch bis zum 30. Oktober möglich 11.10.2017

Für das Schuljahr 2018/2019 können noch bis zum 30. Oktober Kinder im BürgerBüro des Stadthauses angemeldet werden. © Fotolia/drubig-photo

Für das nächste Schuljahr müssen alle Kinder angemeldet werden, die vom Juli 2011 bis zum 30. Juni 2012 geboren wurden und in Schwerin wohnen. Die Anmeldung ist noch bis zum 30. Oktober 2017 im BürgerBüro zu den Öffnungszeiten des Stadthauses möglich.

Außerdem ist es möglich, online einen Termin unter www.schwerin.de/terminvergabe zu buchen. Dazu wählen Sie bitte eine beliebige Dienstleistung in der Rubrik Bürgerservice aus.

Anzumelden sind auch die Kinder, die für das Schuljahr 2017/18 von der Schule zurückgestellt wurden. Soll das Kind für das kommende Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellt oder vorzeitig eingeschult werden, ist ebenfalls eine Schulanmeldung im BürgerBüro vorzunehmen.

Haben Eltern vor, ihr Kind in einer Schule in freier Trägerschaft einzuschulen, muss unabhängig von der Anmeldung in der Schule, auch eine Anmeldung im Stadthaus vorgenommen werden.

Welche Unterlagen müssen zur Anmeldung mitgebracht werden?
Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes und der gültige Personalausweis bzw. Reisepass der/des Personensorgeberechtigten mitzubringen. Die anzumeldenden Kinder brauchen hier nicht vorgestellt zu werden. Die Schulanmeldung ist im Falle des gemeinsamen Sorgerechts von beiden Personensorgeberechtigten vorzunehmen. Sollte ein Personensorgeberechtigter verhindert sein, ist bei der Anmeldung eine entsprechende Vollmacht vorzulegen. Bei alleinigem Sorgerecht ist die Negativbescheinigung mitzubringen. In Ausnahmefällen ist eine Schulanmeldung, mit einer, von den Personensorgeberechtigten ausgestellten Vollmacht, durch eine dritte Person des Vertrauens zulässig.

Die Vollmacht muss jeweils die vollständigen Namen und jeweils die Anschrift, das Geburtsdatum des Vollmachterteilenden  sowie des Bevollmächtigten und der Name des einzuschulenden Kindes enthalten. Der erste und zweite Schulwunsch mit entsprechendem Hortwunsch sollte ebenfalls vermerkt sein. 

Weitere Informationen zum Schulanmeldeverfahren und zur Hortbetreuung sowie zum „Tag der offenen Tür“ für die Schulen, die den Tag terminlich in den Oktober bzw. November 2017 gelegt haben, sind unter www.schwerin.de/mein-schwerin/lernen/schulen/tag-der-offenen-tuer einsehbar.

Wegweiser gibt Überblick über Schulen
Um den Eltern einen Überblick über die vorhandenen Grundschulen in der Stadt Schwerin zu geben, liegt ein „Wegweiser für Grundschulen“ im BürgerBüro bereit. Der Wegweiser ist auch im Internet einsehbar. Hier stellen sich die Grundschulen in staatlicher und freier Trägerschaft mit ihrem Profil vor.

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