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16 Neuinfektionen am Freitag / Überblick über die in Schwerin geltenden Corona-Regelungen 23.04.2021

Mit 16 Neuinfektionen am Freitag bleibt die 7-Tage-Inzidenz in der Landeshauptstadt bei 109,8 Fällen je 100.000 Einwohner konstant. 5 Infektionen entfallen auf Kontaktpersonen in der Quarantäne. 11 Fälle wurden von Hausärzten diagnostiziert, die Patienten mit Symptomen behandelt und getestet haben. Im Rahmen der Kontaktermittlung wurden keine Kontaktpersonen an Gemeinschaftseinrichtungen ermittelt. Aktuell gibt es in der Landeshauptstadt 305 aktive Infektionen (absolut 2401). 1999 Frauen und Männer gelten als genesen. In der Klinik werden aktuell 12 erkrankte Schwerinerinnen und Schweriner behandelt. Es ist kein weiterer Todesfall im Zusammenhang mit Corona zu beklagen. 

Überblick über die in Schwerin geltenden Corona-Regelungen

Mit dem morgigen Tag gelten auch in der Landeshauptstadt die einheitlichen Regelungen der Bundesinfektionschutzgesetzes, soweit diese nicht durch landesrechtliche Vorschriften verschärft bleiben. Folgende Regelungen gelten ab Sonnabend auch für Schwerin:

  • Kontaktbeschränkungen gelten fort: Private Kontakte sind ab einer Inzidenz über 100 auf einen Haushalt plus eine Person beschränkt, Kinder bis 14 Jahre nicht mitgerechnet.
  • Kitas und Schulen geschlossen:  Angeboten wird eine Notbetreuung bzw. Distanzunterricht (ab 7. Klasse), Präsenz nur für Abschlussklassen
  • Ausgangsbeschränkungen ab einer Inzidenz über 100 von 22 Uhr abends bis 5 Uhr morgens. Spazierengehen und Sporttreiben bis 24 Uhr erlaubt.
  • Maskenpflicht:  Im ÖPNV, beim Friseur, in Betrieben des Heilmittelbereiches und in der Fußpflege ist das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben. Auf dem Marienplatz gilt Maskenpflicht und Alkoholverbot. Maskenpflicht gilt auch beim Einkaufen.
  • Einzelhandel geschlossen für den Publikumsverkehr bis auf die Grundversorgung, Bestellung & Abholung (click & collect) möglich
  • Baumärkte geschlossen für den Publikumsverkehr ab einer Inzidenz über 100, Besuch nach Terminvereinbarung (click & meet) möglich
  • Kultureinrichtungen geschlossen für den Publikumsverkehr: Bibliotheken geöffnet nur für Ausleihe und Rückgabe
  • Außenbereich des Zoos geöffnet: Besuch ab einer Inzidenz über 100 nur mit Schnelltest
  • Körpernahe Dienstleistungen geschlossen bis auf Friseure und medizinisch-therapeutische Dienstleistungen wie Fußpflege, Friseure zusätzlich mit Schnelltest.
  • Individualsport im Freien erlaubt: allein, zu zweit oder mit eigenem Hausstand
  • Kontaktloser Gruppensport im Freien erlaubt: für 5 Kinder bis 14 Jahre mit einer Übungsleitung, die einen aktuellen negativen Schnelltest vorlegen muss
  • Gastronomie und Beherbergung geschlossen einschließlich Ferienwohnungen und Campingplätze 
  • Reisen nach MV nicht erlaubt außer Besuch der Kernfamilie und berufliche bzw. Bildungszwecke
  • Homeoffice-Pflicht, wo möglich, und Testangebote für Arbeitnehmer in Präsenz (2x pro Woche)
  • Beisetzungen: mit bis zu 30 Personen möglich und nicht wie bisher nur mit 20 Personen

 Weiterführende Informationen

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