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Stadt verkauft bebautes Grundstück in der Güstrower Straße 15.12.2017

Güstrower Straße 70 mit der katasteramtlichen Bezeichnung Flurstück 15/15, Flur 19, Gemarkung Schwerin © Landeshauptstadt Schwerin

Das Grundstück ist 249 m² groß und befindet sich auf der westlichen Seite der Güstrower Straße. Die Bebauung besteht aus einem in Massivbauweise errichteten Einfamilienhaus (Reihenendhaus) und Nebengelass, bestehend aus einem angebauten massiven Schuppen und einer Garage. Das Gebäude ist teilunterkellert und das Dachgeschoss ist ausgebaut. Das Gebäude wurde um 1920 errichtet. Das Grundstück steht seit November 2016 leer.

Die Wohnfläche beträgt 51 m² im Erdgeschoss und 26 m² im Dachgeschoss. Die baulichen Anlagen sind sanierungsbedürftig. Die Garage stellt einen Überbau auf dem Nachbargrundstück dar und ist durch den Käufer zu beseitigen.

Angaben nach EnEV 2014: Baujahr Gebäude um 1920; Baujahr Wärmeerzeuger Gastherme 1993; wesentlicher Energieträger: Gas; Energiebedarfsausweis; Endenergiebedarf: 306 kWh/(m²a)

Der Verkehrswert des Grundstückes beträgt 25.000,-- EUR.        

Detaillierte Informationen zum Standort sind auf der Internetseite der Stadt Schwerin bereit gestellt. Interessenten für den Erwerb des Grundstückes werden daher gebeten, die unter dem Standort Güstrower Straße 70 auf der Internetseite der Stadt Schwerin www.schwerin.de/immobilien unter der Rubrik Schwerin verkauft bereit gestellten Dokumente abzurufen.

Der Verkauf erfolgt zum Höchstgebot.

Zusätzlich zum Kaufpreis sind durch den Erwerber die Nebenkosten des Vertrages, die Grunderwerbsteuer sowie die Kosten der gutachterlichen Verkehrswertermittlung zu bezahlen.

Interessenten für den Erwerb des Grundstückes werden gebeten, ihr Angebot innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung dieses Inserates an die folgende Adresse zu richten:

Landeshauptstadt Schwerin
Fachdienst Stadtentwicklung und Wirtschaft
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Frau Raubold
Telefon: 0385 545-1615
E-Mail: draubold@schwerin.de

Ein Verkauf des Grundstückes bedarf der Beschlussfassung durch das zuständige städtische Gremium der Landeshauptstadt Schwerin. Die Landeshauptstadt Schwerin behält sich vor, von einem Verkauf des Grundstückes abzusehen, zu Nachgeboten aufzufordern oder das Grundstück erneut anzubieten.

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