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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 107 „Speicherstraße / Lagerstraße“ gemäß § 3 (1) BauGB 08.11.2019

Übersichtsplan © Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin stellt den Bebauungsplan Nr. 107 „Speicherstraße / Lagerstraße“ auf. Das Plangebiet liegt nördlich und östlich der Grundschule „Schweriner Nordlichter“.

Die Planung sieht nördlich der Schule eine mehrgeschossige, offene Bebauung vor. Hier sollen an der Hauptachse Speicherstraße zwei fünfgeschossige und östlich dahinter vier viergeschossige Gebäude entstehen. Gereihte dreigeschossige Stadthäuser bilden den Übergang zur Bebauung an der Güstrower Straße. Die Baukörper werden durch eine Stichstraße mit Wendehammer erschlossen.

Östlich der Schule sollen an der Lagerstraße zwei viergeschossige Gebäude entstehen.

Diese Bauflächen sind öffentlich gefördertem Wohnungsbau vorbehalten, um Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen mit Wohnraum zu versorgen.

Die Neubauflächen an der Lagerstraße und an der Speicherstraße werden über einen Grünzug mit Fuß- und Radweg verbunden.

Am Mittwoch, den 04. Dezember 2019 um 18.00 Uhr informiert der Fachdienst Stadtentwicklung in der Aula der Grundschule „Schweriner Nordlichter“, Speicherstraße 2, 19055 Schwerin die Öffentlichkeit zum Stand der Planung. Es besteht Gelegenheit zur Erörterung des Vorhabens.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung.

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
i. V. Bernd Nottebaum

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