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Die Stadtverwaltung informiert: Geänderte Servicezeiten zum Jahreswechsel 2020/2021 15.12.2020

 © Landeshauptstadt Schwerin

Das Stadthaus bleibt vom 24. Dezember 2020 bis einschließlich 3. Januar 2021 geschlossen. Barzahlungen der Sozialhilfe werden durch eine Sprechstunde im Fachdienst Soziales am Dienstag, dem 29. Dezember 2020 in der Zeit von 8 bis 12 Uhr abgesichert. An den Schließtagen ist der Notdienst im Allgemeinen Sozialen Dienst des Fachdienstes Jugend weiterhin erreichbar. Für die Bestattungsunternehmen bietet das Standesamt die Entgegennahme der Sterbefallunterlagen und ggf. die Aushändigung der Todesbescheinigungen am 29. Dezember 2020 in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr an.

Auch das Bürgertelefon zu allgemeinen Fragen rund um Corona ist zwischen den Feiertagen am Montag, den 28. Dezember und Dienstag, den 29. Dezember 2020 von 9 bis 15 Uhr und am Mittwoch, den 30. Dezember 2020 von 9 bis 13 Uhr telefonisch unter 0385 545-3333 erreichbar.

Der Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst arbeitet selbstverständlich auch während und zwischen den Feiertagen, so dass die Helfer wie gewohnt im Einsatz sind.

Hinweis: Coronabedingt wird der Zutritt des Stadthauses durch das Wachpersonal geregelt. Das Betreten ist ausschließlich nur mit einer Mund-Nase-Bedeckung gestattet.

Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle

Die gemeinsame Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle der Landeshauptstadt Schwerin und des Landkreises Ludwigslust-Parchim im Heinrich-Hertz-Ring 2 in Schwerin-Süd ist in diesem Jahr auch zwischen den Feiertagen für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet.

Ab dem 28. Dezember 2020 sind die Öffnungszeiten wie folgt:
Montag, den 28.12.2020 8:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag, den 29.12.2020      8:00 bis 13:00/14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch, den 30.12.2020    8:00 bis 13:00 Uhr

Hinweis: Am Samstag, den 16. Januar 2021 hat die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.

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