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Planfeststellung für den Ausbau der Rogahner Straße in Schwerin, 2. Bauabschnitt von der Kreuzung Schulzenweg bis zum Obotritenring 29.05.2020

Anhörungsverfahren

  1. Der Erörterungstermin im betreffenden Planfeststellungsverfahren wird stattfinden

 

                                   am:      11.06.2020

                                   ab:      9:30 Uhr

                                   wo:      Raum E 070, Stadthaus der Landeshauptstadt Schwerin, Am Packhof 2 – 6,

                                              19053 Schwerin  

  1. Die Teilnahme am Erörterungstermin ist jedem, dessen Belange von dem Vorhaben berührt werden, freigestellt. Beteiligte am Erörterungstermin sind gem. § 73 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V) der Vorhabenträger, die beteiligten Behörden, Betroffene und diejenigen, die rechtzeitig und ordnungsgemäß Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben sowie die jeweiligen Vertreter/innen, Bevollmächtigten und Mitarbeiter/innen. Weitere Personen können durch den Versammlungsleiter zugelassen werden, solange kein Beteiligter widerspricht.

 

Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.

 

  1. Durch Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

 

  1. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

Schwerin, den 26.05.2020

Dienstsiegel

Dr. Rico Badenschier                  

Oberbürgermeister der               

Landeshauptstadt Schwerin           

 

 

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