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Sonderfahrausweise bevorzugt - Erstattung der Schülerbeförderung erfolgt rückwirkend ab Antragstellung 09.02.2018

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Bereits seit September nimmt die Stadtverwaltung Anträge auf kostenlose Schülerbeförderung entgegen. Viele Eltern warten jedoch noch immer auf einen Bescheid der Schulbehörde über die Erstattung der Fahrkosten. Und viele fragen  jetzt auch selbst in der Stadtverwaltung nach: Warum dauert die Bearbeitung denn so lange?

„Ich kann die Ungeduld verstehen, so Schuldezernent Andreas Ruhl. „Allerdings konnten wir mit der tatsächlichen Bearbeitung der Anträge erst im Januar beginnen, nachdem die Schuleinzugsbereichssatzung und die Schülerbeförderungssatzung der Landeshauptstadt in Kraft getreten sind. Die Genehmigung des Landes haben wir erst im Dezember bekommen. Uns war es aber trotzdem wichtig, dass die Eltern die Anträge so früh wie möglich stellen, damit wir die Kosten rückwirkend zum Schuljahresbeginn erstatten können."

Insgesamt wurden bei der Stadt rund 1400 Anträge auf kostenlose Schülerbeförderung  gestellt, davon 848 auf den Sonderfahrausweis. „Wir behandeln diese Anträge vorrangig, damit die Eltern nicht weiter mit der Monatskarte in Vorleistung gehen müssen. Der Fahrausweis wird dann gleich zusammen mit dem positiven Bescheid zugeschickt“, so die Leiterin des Fachdienstes Bildung und Sport Manuela Gabriel. Bei etlichen Anträgen gibt es aber noch Klärungsbedarf oder es zeichnet sich nach der Vorprüfung ab, dass sie abgelehnt werden müssen. „Doch auf keinen Fall gehen Antragstellern berechtigte Ansprüche verloren“, betont die Fachdienstleiterin. Die Anträge auf Kostenerstattung für Monats- und Wochenkarten werden derzeit nachrangig bearbeitet, weil die Erstattung ohnehin rückwirkend unter Vorlage der abgelaufenen Fahrausweise erfolgt.

Eltern und volljährige Schüler können sich die Schulwegkosten wahlweise als Sonderfahrausweis oder anteilig für die Monatskarte/Wochenkarte im Ausbildungsverkehr erstatten lassen. Der Sonderfahrausweis berechtigt dann nur während der Schulzeit von Montag bis Freitag in der Zeit von 6.00 bis 17.30 Uhr dazu, von vorbestimmten Haltestellen zur örtlich zuständigen Schule und zurück zu fahren.

Für  die Zeitkarten im Ausbildungsverkehr erstattet die Stadt den Anteil der schulischen Nutzung in Höhe von 16,30 Euro. Vorteil: Die Karte kann auch außerhalb der Schulzeit und des Schulweges genutzt werden. Die Kostenerstattung erfolgt  jeweils zum Halbjahr und nach Beendigung des Schuljahres unter Vorlage benutzter Tickets.

Übernommen werden die Beförderungskosten nach Landesschulgesetz zur örtlich zuständigen Schule. Allerdings nur, wenn der kürzeste Fußweg zwischen dem Wohnort und der örtlich zuständigen Schule bis zur Klassenstufe 6 länger als zwei Kilometer und ab Klassenstufe 7 länger als vier Kilometer ist.

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