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Schulstart für 848 Schweriner Mädchen und Jungen 08.08.2019

 © suze/Photocase.de

Für 848 Schweriner Mädchen und Jungen beginnt am Montag mit dem Schulbesuch ein neuer, spannender Lebensabschnitt. In der Landeshauptstadt werden 687 Erstklässler in den 9 kommunalen Grundschulen und 170 Schülerinnen und Schüler in den 7 Schulen in freier Trägerschaft eingeschult.  26 weitere Schweriner Kinder werden Förderschulen besuchen. „Der erste Schultag ist etwas ganz Besonderes. Ich wünsche allen Erstklässlern eine tolle Einschulung und einen spannenden Start in der Schule. Habt viel Spaß beim Lesen, Schreiben und Rechnen lernen“, freut sich der stellvertretende Oberbürgermeister Bernd Nottebaum. Er bittet alle Autofahrerinnen und Autofahrer zum Schuljahresstart um besondere Rücksicht im Straßenverkehr.

Ab 2. September Schulanmeldungen im Stadthaus

Für das nächste Schuljahr müssen alle Schweriner Kinder angemeldet werden, die zwischen 1. Juli 2013  und  30. Juni 2014 geboren wurden. Die Anmeldung durch die Eltern ist ab dem 2. September im BürgerBüro des Stadthauses möglich.
Die Anmeldung ist für alle Kinder obligatorisch, auch wenn sie in einer Schule in freier Trägerschaft eingeschult werden sollen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Eltern auch online unter www.schwerin.de/terminvergabe Termine reservieren - dazu bitte einfach eine beliebige Dienstleistung in der Rubrik Bürgerservice auswählen. Anzumelden sind auch die Kinder, die im letzten Jahr von der Schule zurückgestellt wurden bzw. für das kommende Schuljahr zurückgestellt oder vorzeitig eingeschult werden sollen. Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes und der Personalausweis bzw. Reisepass der/des Sorgeberechtigten mitzubringen. Die Kinder müssen bei der Anmeldung nicht dabei sein. Die Schulanmeldung ist im Falle des gemeinsamen Sorgerechts von beiden Sorgeberechtigten vorzunehmen, bei Verhinderung kann eine entsprechende Vollmacht vorgelegt werden. Bei alleinigem Sorgerecht ist die Negativbescheinigung mitzubringen.

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