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Interessenbekundungsverfahren - Jobcenter Schwerin plant Maßnahmen für 2018 24.08.2017

Ohne 1-Euro-Jobs wären viele Modelle in der Miniaturenstadt „Lütt Schwerin“ nicht entstanden. © Landeshauptstadt Schwerin/Michaela Christen

Während viele Schwerinerinnen und Schweriner noch ihren Jahresurlaub genießen und der Sommer sich nach wie vor nicht von seiner besten Seite zeigt, laufen im Jobcenter Schwerin bereits die Planungen der Maßnahmen für das kommende Jahr an. Zu diesen Maßnahmen gehören auch die sogenannten 1-Euro-Jobs, die offiziell den etwas sperrigen Namen „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen“ tragen. Angeboten werden diese Arbeitsgelegenheiten von verschiedenen Trägern, die gemeinnützige Tätigkeiten durchführen. Hierzu gehören z.B. Einrichtungen wie die Schweriner Tafeln, Kleider-und Möbelbörsen, Spielzeugwerkstätten, Minifußballanlage oder die Miniaturstadt. Ohne Förderung durch das Jobcenter Schwerin könnten diese Einrichtungen nicht existieren.

In diese Arbeitsgelegenheiten werden in der Regel langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte vermittelt, deren Aussichten auf dem ersten Arbeitsmarkt als sehr gering eingestuft werden. Für viele dieser Menschen sind deshalb diese 1-Euro-Jobs sehr wichtig, um wieder Einblick in einen beruflichen Alltag zu gewinnen, neue Kolleginnen und Kollegen kennenzulernen und einem geregelten Tagesablauf nachzugehen.

Anders als in den vergangenen Jahren hat das Jobcenter Schwerin die Träger in einem Interessenbekundungsverfahren aufgefordert, geeignete Maßnahmenkonzepte einzureichen, um Langzeitarbeitslosen die notwendige Unterstützung zu geben, ihren Alltag wieder stärker am Arbeitsmarkt zu orientieren und ihnen einen Einblick in den aktuellen Arbeitsmarkt zu vermitteln.

Die Träger können in ihren Konzepten darlegen, welche Anzahl der Stellen mit welchem Stundenumfang für welche Arbeiten vorgesehen sind. In einem zweiten Schritt erfolgt dann die Auswahl der Maßnahmen, die das Jobcenter 2018 durchzuführen beabsichtigt.

Auch das kommende Jahr stellt die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Jobcenters vor Herausforderungen. Es stehen nur begrenzte Haushaltsmittel für den zweiten Arbeitsmarkt zur Verfügung. Bereits jetzt ist aufgrund der Bundestagswahl eine vorläufige Haushaltsführung für das erste Halbjahr 2018 angekündigt. Umso wichtiger ist es, frühzeitig die Planungen voranzutreiben und gleichzeitig unterjährige Schwankungen auf dem Arbeitsmarkt nicht zu vernachlässigen.

Einrichtungen und Träger, die sich an dem Interessenbekundungsverfahren beteiligen möchten, finden weitere Informationen auf der Homepage des Jobcenters: www.schwerin.de/jobcenter (unter „Träger“). Hier steht auch der Bewerbungsbogen zum Download bereit.

„Wir erhoffen uns von dem neuen Verfahren nicht nur eine rege Beteiligung der regionalen Akteure, sondern auch neue Impulse, wie gemeinnützige Arbeit über den Zweiten Arbeitsmarkt sinnvoll eingesetzt werden kann. Wir sind daher sehr gespannt auf die eingehenden Bewerbungen“, so die Leiterin des Bereiches Markt und Integration des Jobcenters, Monique Mikula.

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