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Generationenwechsel in Schwerins Kleingärten: Kleingartenentwicklungskonzept zeigt Entwicklungsoptionen bis 2030 20.03.2018

Schwerin ist eine Stadt der Kleingärten: Pro Einwohner gibt es 37 m² Gartenfläche. © Landeshauptstadt Schwerin / Christian Berghammer

Was wäre die Landeshauptstadt ohne ihre Kleingärten? Mit einer Fläche von fast 360 Hektar haben die 7756 Kleingärten in den 76 Kleingartenvereinen Schwerins einen Anteil von 50 Prozent  am  städtischen Grün. Ihr Potential, ihre Funktion, vorhandene Defizite und mögliche Entwicklungsoptionen aufgrund der demografischen Entwicklung  in Schwerin beschreibt das  Kleingartenentwicklungskonzept, das die Stadtverwaltung dem Hauptausschuss der Stadtvertretung am Dienstag (20. März) vorlegt. Das Konzept wurde auf Beschluss der Stadtvertretung erarbeitet und soll die Grundlage für die Entwicklung des Kleingartenbestandes in den kommenden Jahren in Schwerin sein.

Auch wenn der Leerstand in den Kleingärten heute noch nicht so gravierend ist, es ist absehbar, dass er weiter wächst: Vor allem wird das die Anlagen am Stadtrand, an viel befahrenen Straßen, in Überschwemmungszonen und in Anlagen mit weniger guter  Ausstattung oder Verkehrsanbindung betreffen. Bis zum Jahr 2030 werden voraussichtlich 4000 Kleinpächter aus Altersgründen ihren Garten aufgeben, so die Prognose. Gleichzeitig wird sich der Bedarf in der gesamten Stadt bis 2030 durch die Nachfrage Jüngerer bei ca. 6000 Gärten einpendeln, so die Berechnungen. Das erfordert eine Strategie zur Weiterentwicklung des Kleingartenwesens in der Stadt, für die das Kleingartenentwicklungskonzept die Basis ist.

Vier Leitziele will die Stadt dabei verfolgen: Neben der Sicherung eines nachfragegerechten Kleingartenbestandes in der Stadt betrifft das den Abbau von Nutzungskonflikten. Die Freiraumfunktion und die ökologische Ausgleichfunktion der Kleingärten soll verbessert, die kleingärtnerische Nutzung gerade bei jungen Menschen und Familien wieder attraktiver werden.

Durch ihren hohen Grünanteil, ihre Ausdehnung und Lage haben Kleingärten in Schwerin  großes Naherholungspotential. Dieses Potential  kann und muss allerdings durch eine verbesserte  Zugänglichkeit besser ausgeschöpft werden. Zumal die Umwandlung von Kleingärten in eine  öffentliche Nutzung als Kleingartenpark eine wichtige Option zur Bestandssicherung von Gartenanlagen mit hohem Leerstand ist.

Probleme gibt es insbesondere bei Kleingärten an Gewässern, in feuchten Niederungsbereichen oder im Bereich von Trinkwasserschutzgebieten. Dort besteht das Risiko einer Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern durch Einträge von Dünger und Pflanzenschutzmitteln oder  durch Überschwemmung von Kleingärten nach Starkregenereignissen.

Im Rahmen der Ziel- und Maßnahmenkonzeption wurden alle Kleingartenanlagen konkreten Zielkategorien zugeordnet. Diese reichen vom  Erhalt der jeweiligen Anlagen und damit verbundenen Verbesserungsmaßnahmen bis zur vollständigen Aufgabe einiger weniger Kleingartenanlagen, die dann zurückgebaut, in Erholungsanlagen umgewandelt oder renaturiert werden könnten. Diese Ziele werden durch einen entsprechenden Maßnahmenkatalog untersetzt. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehören neben der besseren Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit, die Schaffung von Seniorengärten oder von öffentlichen Kleingartenparks, die Teilung großer Parzellen, der Rückbau von Kleingärten in sensiblen Uferbereichen und Überschwemmungsgebieten, der Rückbau und die Verlagerung von Kleingärten aus Gebieten mit hohem Leerstand, die Zusammenlegung von Kleingartenanlagen und die Umwandlung in Erholungsanlagen.

Auch das Image des Kleingartenwesens in Schwerin muss sich wandeln: Die Kleingartenanlagen sollten ihre Medienpräsenz verbessern und sich mehr für Gemeinschaftsaktionen mit den Bürgerinnen und Bürgern der Nachbarschaft öffnen, das Gärtnern auf Probe anbieten, Parzellen z.B. an benachbarte Schulen und Kitas verpachten oder die Kleingartenanlagen durch attraktivere Spielplätze familienfreundlicher gestalten.

Die Bearbeitung des Kleingartenentwicklungskonzepts erfolgte in enger Abstimmung mit dem Kreisverband der Gartenfreunde als Vertreter von 74 Kleingartenvereinen im Stadtgebiet. Darüber hinaus hat der Fachdienst Stadtentwicklung  den Vorsitzenden der Kleingartenvereine sowie allen Ortsbeiräte in zwei Informationsveranstaltungen im September und Oktober 2017 die Inhalte des  Konzepts vorgestellt. Dabei gab es zahlreiche Hinweise und Anregungen,  die in der weiteren Ausarbeitung des Konzepts berücksichtigt wurden.

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