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Öffentliche Bekanntmachung nach § 69 (1) BauGB zum Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplanes „U002 Pappelgrund“ 18.05.2018

  1. Der Umlegungsausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 03.05.2018 folgenden Beschluss gefasst: „Die Aufstellung des Umlegungsplanes "U002 Pappelgrund", bestehend aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis (s. Anlage) gemäß § 66 BauGB wird nach Erörterung mit den Eigentümern beschlossen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.“
  2. Gemäß § 70 (1) Satz 1 BauGB wird den Beteiligten der Umlegungsplan auszugsweise zugestellt.
  3. Den Umlegungsplan kann gemäß § 69 (2) BauGB vom Zeitpunkt dieser Bekanntmachung an, jeder der ein berechtigtes Interesse darlegt, in der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Landeshauptstadt Schwerin in 19053 Schwerin, Grunthalplatz 3b, Zimmer 3, innerhalb der Dienstzeiten, einsehen.
  4. Mit dem Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplanes ist die Frist zur Anmeldung nicht bekannter Rechte nach § 48 (2) BauGB abgelaufen.

Schwerin, den 04.05.2018

                                                        DS

gez. Ulrich Frisch
Der Vorsitzende

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