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Öffentliche Auslegung der Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch für den bebauten Bereich im Außenbereich „Neu Pampow- Am Kieferneck II“ 04.05.2018

Übersichtsplan © Landeshauptstadt Schwerin

Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 17.04.2018 die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB für den bebauten Bereich im Außenbereich „Neu Pampow- am Kieferneck II“ beschlossen.
Das Gebiet liegt im Stadtteil Neu Pampow. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.

Der Entwurf der Satzung liegt in der Zeit vom 14. Mai 2018 bis zum 15. Juni 2018 in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2-6 (Rondell, 4.Etage) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.

Während der Auslegungszeit können Sie Stellungnahmen schriftlich einreichen oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben. Ihre Stellungnahme kann bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird. Ein Antrag auf Normenkontrolle (§ 47 Verwaltungsgerichtsordnung) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die Sie im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können. Da die Aufstellung der Satzung gemäß §13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren erfolgt, wurde auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.

Den Satzungsentwurf und weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung. Dort können Sie Ihre Anregungen auch online abgeben.

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bernd Nottebaum

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