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3858 gültige Unterschriften für Bürgerbegehren um Moschee-Grundstück 25.03.2019

Die Wahlbehörde der Landeshauptstadt Schwerin hat die Überprüfung der Unterschriften für das Bürgerbegehren „Kein Verkauf eines stadteigenen Grundstücks an den Islamischen Bund Schwerin e.V.“ abgeschlossen. Das amtliche Endergebnis wurde heute den Antragstellern und der Stadtvertretung mitgeteilt.

Die städtische Wahlbehörde hat nach Abgleich der am 28. Februar 2019 eingereichten Listen mit dem Wahlregister und den amtlichen Meldedaten ermittelt, dass von den 5675 abgegebenen Unterschriften 3858 Unterschriften von wahlberechtigten Schwerinerinnen und Schwerinern stammen. Sie sind damit gültig. Als gültig gewertet wurden auch Unterschriften ohne Benennung der Postleitzahl. Ungültig sind 1817 Unterschriften. Unter den ungültigen Unterschriften sind 91 Mehrfachunterschriften.

„Die Stadtvertretung  muss jetzt im nächsten Schritt die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens in Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde feststellen“, so der Leiter des Fachdienstes Hauptverwaltung Hartmut Wollenteit. Die entsprechende Vorlage wird am 2. April im Hauptausschuss eingebracht und in der Stadtvertretersitzung am 8. April zur Abstimmung stehen.

Die AfD in Schwerin hatte am 28. Februar 2019 Listen mit 5675  Unterschriften an den Stadtpräsidenten Stephan Nolte übergeben.  Ein Bürgerbegehren kann von der Stadtvertretung beschlossen werden, wenn es bei der Stadtvertretung schriftlich beantragt und das Anliegen von mindestens 4000 wahlberechtigten Schwerinerinnen und Schwerinern unterstützt wird.

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