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Kern- und Pufferzone für Welterbe festgelegt / Nur noch eine Welterbestätte pro Jahr - Antragsabgabe verschiebt sich auf 2023/24 05.04.2019

 © Christian Berghammer

Die Landeshauptstadt will den inhaltlichen Teil des Nominierungsdossiers für den Welterbeantrag bis Jahresende fertigstellen. Sie hat dazu das Gebiet des Schutzguts und der Pufferzone für den Welterbeantrag in Abstimmung mit Dr. Birgitta Ringbeck, Ministerialrätin im Auswärtigen Amt für UNESCO-Welterbe, festgelegt. „Die genaue Beschreibung des zu schützenden Gebietes bildet die Arbeitsgrundlage für die weitere Antragserstellung“, so Oberbürgermeister Rico Badenschier. 

Die zu schützende Kernzone umfasst nach diesen Festlegungen zwei voneinander getrennte Gebiete um Schloss und Innenstadt sowie die Insel Kaninchenwerder, die sich beide auf das Residenzschloss als Zentrum beziehen. Innerhalb der Grenzen der Kernzone befinden sich alle baulichen, landschaftlichen und funktionellen Strukturen, die den Wert des Welterbe-Kandidaten begründen. Neben dem Schloss sind das mehr als 40 Einzelgebäude, Gärten und Denkmäler zwischen Paulskirche und Schleifmühle.

Die Pufferzone umschließt beide Kerngebiete und zieht sich entlang der natürlichen Höhenzüge um den Schweriner See. Im Norden verläuft die Grenze quer über den Schweriner See bis zu dem Punkt an seinem westlichen Ufer, an dem das Schweriner Schloss gerade noch gesehen werden kann.

Schwerin bewirbt sich mit seiner historisch gewachsenen Kulturlandschaft für das UNESCO-Weltkulturerbe. Im Zusammenwirken von Residenzschloss, städtischem Raum und umgebender Natur legt das „Residenzensembles Schwerin – Kulturlandschaft des romantischen Historismus“ ein besonderes Zeugnis der höfischen Kultur des 19. Jahrhunderts in Europa ab. „Gerade diese Verbindung von Schloss und Stadt inmitten der eiszeitlichen Seenlandschaft ist einzigartig“, beschreibt Schwerins Welterbe-Managerin Claudia Schönfeld den besonders zu schützenden Wert unseres kulturellen Erbes.

Bereits 2000 regte der Bürgerverein „Pro Schwerin e.V.“ die Aufnahme des Residenzensembles in die UNESCO-Weltkulturerbeliste an. Ein Jahr später sprach sich auch die Stadtvertretung für diese Idee aus, 2007 folgte ein Landtagsbeschluss zum Thema UNESCO-Weltkulturerbe, 2010 vereinbarten Stadt, Land und Landtag offiziell die Bewerbung. Auf Basis eines so genannten „Outstanding Universal Value - OUV“-Antrags (herausragender universeller Wert), der zwei Jahre später auf der Kultusministerkonferenz bewilligt wurde, steht Schwerin seit Juni 2014 mit dem Residenzensemble auf der so genannten Tentativliste, der Vorschlagsliste für zukünftige Nominierungen Deutschlands zur Aufnahme, in die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt. Gemeinsam mit dem Kultusministerium und dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern arbeitet die Landeshauptstadt Schwerin mit Unterstützung des „Welterbe Schwerin Fördervereins“ am Gelingen des Antrags. Derzeit werden Antrag und Managementplan verfasst, der inhaltliche Antrag soll bereits Ende 2019 fertig gestellt werden.

Der ursprünglich für 2021 avisierte Abgabetermin wird sich voraussichtlich auf 2023/2024 verschieben, da nach dem veränderten Reglement der UNESCO nunmehr pro Vertragsstaat nur eine Welterbe-Stätte pro Jahr aufgenommen werden kann. „Wir planen den größten Teil des Antrages bereits in diesem Jahr fertig zu stellen, um bei eventuellen Verschiebungen in der Reihenfolge der deutschen Tentativliste bereit zu sein. Bis zur eigentlichen Abgabe, die nach derzeitigem Stand im Februar 2023 sein wird, werden wir Nominierungsdossier und Managementplan weiter fundieren und aktualisieren, um auch allerneueste Forschungsergebnisse zu berücksichtigen“, sagt Welterbe-Managerin Schönfeld. Auch die Schwerinerinnen und Schweriner werden in diesem Prozess weiter mitgenommen. So wird es am 2. Juni, dem Welterbe-Tag 2019, wieder ein buntes Programm mit kostenlosen Sonderführungen durch das Residenzensemble geben.

 

 

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