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Gesundheitsamt weist Kritik des Flüchtlingsrates zurück 02.04.2020

Erstaufnahmeeinrichtung Stern Buchholz © Landeshauptstadt Schwerin / Michaela Christen

Hygiene- und Quarantäneanordnungen werden umgesetzt

Das Gesundheitsamt der Stadt Schwerin weist die Kritik des Flüchtlingsrates Mecklenburg-Vorpommern an der mangelnden Einhaltung von Hygiene- und Quarantäneanordnungen in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in Stern Buchholz zurück. „Wir können die Kritik Punkt für Punkt widerlegen. Unser Gesundheitsamt steht in engem Kontakt mit dem medizinischen Dienst der Erstaufnahmeeinrichtung, den Betreibern und betreuenden Malteser Werken. Auch die Infektionszahlen wurden und werden transparent und zeitnah kommuniziert. Wir haben sehr großen Respekt davor, was Betreuer, Wachschutz und die sonstigen Funktionsteams der Erstaufnahmeeinrichtung wie das Küchen- und Reinigungspersonal hier tagtäglich leisten, um das Infektionsrisiko für die Bewohner und alle Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten“, sagte Pressesprecherin Michaela Christen.

„Natürlich gibt es derzeit ein von interessierter Seite gelenktes Interesse an der Erstaufnahmeeinrichtung für Asyl- und Schutzsuchende in Stern Buchholz. Die Stadt und das Gesundheitsamt sind jedoch gleichermaßen verpflichtet, sich um Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheime mindestens genauso intensiv zu kümmern.  Gerade hier werden  viele Menschen aus Risikogruppen betreut, die besonders geschützt werden müssen“ sagt Oberbürgermeister Rico Badenschier. So werden jetzt alle Schweriner Pflegeheime vom Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst vorsorglich mit einer Notfallversorgung von je 20 FFP2-Masken ausgestattet, um sich bei Auftreten erster Infektionen sofort schützen zu können.

 

Gesundheitsamt weist Vorwürfe des Flüchtlingsrates zurück

 

Vorwurf: Es gibt keine Schutzkleidung für die Mitarbeiter.

Tatsache ist: Das gesamte Schutzmaterial wird von den Betreibern der Erstaufnahmeeinrichtung verwaltet und bei Bedarf auch an Dritte (Polizei, Kraftfahrer, Reinigungskräfte) ausgegeben. Bislang war für alle Mitarbeiter und Funktionsteams der Einrichtung Schutzausrüstung wie Atemschutzmasken, Einweghandschuhe und für die sensiblen Bereiche auch Einwegschutzanzüge vorhanden.

 

Vorwurf: Es fehlen Desinfektionsmittel in den Fluren.

Tatsache ist: Der Betreiber hat angesichts der Krise schon vor längerer Zeit veranlasst, dass in allen Fluren Desinfektionsmittelspender angebracht werden. Zudem gibt es weitere Desinfektionsmittelspender in den Essensbereichen. Die Anforderungen des Gesundheitsamtes werden hiermit übererfüllt, denn in den Fluren der Bewohner muss kein Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden. Die bereitgestellten Desinfektionsmittelspender werden ständig nachgefüllt. Falls die Spender einmal leer sein sollten, handelt es sich hierbei um eine Momentaufnahme.

 

Vorwurf: Die Flüchtlinge tragen keine Masken.

Tatsache ist: Es gibt derzeit keine Pflicht, Masken zu tragen. Viele Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung tun dies freiwillig. Es werden in der dortigen Nähstube große Mengen Masken genäht und an die Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung verteilt.

 

Vorwurf: Die Unterbringung ist sehr beengt, die Betten stehen teilweise nur 50 cm auseinander.

Tatsache ist: Auch wenn Betten dicht beieinander stehen, ist durch eine reduzierte   Zimmerbelegung die Einhaltung der geforderten Abstandregelungen möglich. Die Mehrzahl der Zimmer sind 4-Bett-Zimmer. Es werden alle verfügbaren Zimmer genutzt, um die Belegungsdichte in den Zimmern so gering wie möglich zu halten. Bei den gelegentlich genutzten 10-Bett-Zimmern sind die zehn vorhandenen Betten mit maximal vier Personen belegt, nur in einem Fall mit fünf Personen. Kernfamilien und Lebensgemeinschaften sind auch bei Geflüchteten von den Abstandsregelungen ausgenommen.

 

Vorwurf: Verdachtsfälle und Kontaktpersonen werden gemeinsam untergebracht

Tatsache ist: Positiv getestete Personen werden in eine separate Ausweichunterkunft in Parchim gebracht und kehren erst zurück, wenn sie wieder genesen sind. Kontaktpersonen unter Quarantäne sind innerhalb der Erstaufnahmeeinrichtung in einem separaten Haus mit einer gesonderten Essenversorgung untergebracht. Eine Personenfluktuation in den Quarantänezimmern findet nicht statt. Für alle in Quarantäne befindlichen Personen, die sich ein Zimmer teilen, gilt das gleiche Quarantäneablaufdatum.

 

Vorwurf: Es gibt zu wenig Betreuungspersonal. Pro Haus steht nur ein Mitarbeiter zur Verfügung.

Tatsache ist: Nur in äußerst kurzfristigen Ausnahmesituationen, die durch aktuelle Umstände bedingt waren. Der Standardzustand mit mehreren Betreuungspersonen pro Haus ist hergestellt.

 

Vorwurf: Weil wirksame Kontrollen fehlen, besuchen sich die Bewohner gegenseitig.  

Tatsache ist: Bei der Erstaufnahmeeinrichtung handelt es sich nicht um eine geschlossene, gefängnisartige Einrichtung. Die große Mehrzahl der Bewohner unterliegt keinen amtsärztlich verfügten Auflagen der Isolation und Quarantäne. Folglich dürfen sich diese Bewohnerinnen und Bewohner innerhalb der Einrichtung besuchen, sofern die Abstandsregelungen eingehalten werden. Die weit überwiegende Mehrheit der Bewohnerinnen und Bewohner verhält sich vorbildlich und hält die geforderten Abstände und die Kontakteinschränkungen ein. Auf Verstöße wird seitens der Betreuer reagiert.

 

Vorwurf: Selbst einfache Hygienestandards werden nicht eigehalten. Es fehlen Putzmittel, Eimer, Lappen in den Zimmern.

Tatsache ist: In allen Fluren der Einrichtung befinden sich Desinfektionsspender. Zudem werden alle Zimmer standardmäßig mit Reinigungsmaterial (Eimer, Lappen, Besen, etc.) ausgestattet. In allen Nasszellen befinden sich Seifenspender. Eine Desinfektion vor und nach dem Toilettengang ist auf dem Flur möglich. Die Voraussetzungen für die Einhaltung der Empfehlungen für eine ausreichende Hygiene zur Vorbeugung einer Infektion sind damit gegeben. Diese sind auch für die Asylbewerber und Flüchtlinge in verschiedenen Sprachen schriftlich und in Piktogrammen verfügbar und umfänglich bekannt gemacht worden.

 

Vorwurf: Im Quarantäne-Haus gibt es keine Heizung und die Sanitäranlagen sind nicht nutzbar.

Tatsache ist: Dieses Gebäude musste Anfang März provisorisch in Betrieb genommen werden. Die noch fehlende Standardheizung wird derzeit durch andere technische Lösungen ersetzt. Die Temperatur im Gebäude und den Zimmern entspricht den Normwerten. Die noch fehlende Sanitärausstattung wird derzeit durch andere technische Lösungen (Container) ersetzt und entspricht den Standards.

 

Vorwurf: Die mehrsprachigen Flugblätter und Informationen für die Flüchtlinge kommen nicht bei ihnen an.

Tatsache ist: Durch den Betreiber wurde den Bewohnerinnen und Bewohnern der Einrichtung eine App zur Verfügung gestellt. Sie beinhaltet neben allgemeinen asylbezogenen Informationen auch Hinweise zur Vorbeugung einer Infektion. Diese Informationen sind in den Landessprachen der Asyl- und Schutzsuchenden abrufbar. Die App wird auch zahlreich genutzt. Parallel dazu werden jedoch auch die mehrsprachigen Flugblätter verteilt und an Wandzeitungen ausgehängt.

 

Vorwurf: Die Bescheide des Gesundheitsamtes ergehen nur auf Deutsch an die Geflüchteten.

Tatsache ist:  Betroffene Bewohnerinnen und Bewohner erhalten neben dem Bescheid des Gesundheitsamtes in deutscher Sprache auch eine durch das Landesamt für innere Verwaltung bereitgestellte, in die jeweilige Landessprache übersetzte Kopie des Schreibens.

Vorwurf: Es wird nicht kontrolliert, ob die Malteser Werke die Hygiene- und Quarantäneanordnungen in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes auch umsetzen.

Tatsache ist: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für innere Verwaltung sind jeden Tag in Stern Buchholz anwesend. Ein Vertuschen etwaiger Missstände wäre somit nur schwer möglich. Das Verhältnis zwischen dem Auftraggeber (Land) und Aufragnehmer (Malteser Werke) ist sehr konstruktiv und eng. Der Vielzahl ständig neu auftretender Probleme stellen sich LAiV und Malteser gemeinsam. Dabei können sie jederzeit auf eine enge Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt und dem Lagus zurückgreifen.

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