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Öffentliche Auslegung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 09.91.01/3 "Hafen/Güstrower Straße" 10.01.2020

Übersichtsplan © Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 26.11.2019 die öffentliche Auslegung der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 09.91.01/3 "Hafen/Güstrower Straße"  beschlossen. Der Geltungsbereich der Aufhebung ist im Übersichtsplan dargestellt.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hafen/Güstrower Straße“ in den noch nicht realisierten Teilen entsprechen nicht mehr heutigen Planungsvorstellungen und -zielen. Die Anwendung der Festsetzungen an den unbebauten Flächen würde einen städtebaulichen Charakter verlangen, der sich von der bestehenden Bebauung unterscheidet. Um den veränderten Bedingungen gerecht zu werden und ein entsprechendes städtebauliches Ortsbild zu sichern, ist die Aufhebung des Bebauungsplanes beabsichtigt. Künftige Vorhaben in diesem Bereich werden nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) beurteilt. Die Vorhaben müssen sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgehoben, ohne die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen.

Die öffentliche Auslegung wird hiermit bekannt gemacht.

Der Entwurf der Satzung und die Begründung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 09.91.01/3 "Hafen/Güstrower Straße" liegen in der Zeit vom 20.01.2020 bis 21.02.2020 in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2-6 (Rondell, 4. Etage) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. In dieser Auslegungsfrist können Sie Stellungnahmen schriftlich einreichen oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben. Ihre Stellungnahme kann bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird.

Den Entwurf der Textsatzung und die Begründung finden Sie auch unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung. Dort können Sie Ihre Stellungnahmen online abgeben.

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung

Bernd Nottebaum  

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