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Öffentliche Auslegung Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 98.16 „Wohnquartier Anne-Frank-Straße“ 17.11.2017

Übersichtsplan © Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 07.11.2017 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 98.16 „Wohnquartier Anne-Frank-Straße“ beschlossen.

Das Gebiet liegt im Stadtteil Großer Dreesch westlich des Grünen Tals. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplans liegt in der Zeit vom November 2017 bis zum 10. Januar 2018  in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2-6 (Rondell, 4. Etage) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Dort können Sie sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Während der Auslegungszeit können Sie Stellungnahmen schriftlich einreichen oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben.

Ihre Stellungnahme kann bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird. Ein Antrag auf Normenkontrolle (§ 47 Verwaltungsgerichtsordnung) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die Sie im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können. Da die Aufstellung des Bebauungsplans gemäß §13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren erfolgt,  wurde auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.

Den Satzungsentwurf und weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung. Dort können Sie Ihre Anregungen auch online abgeben.

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung

Bernd Nottebaum

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