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Kommunaler Ordnungsdienst kontrolliert Kontaktverbote auch über Ostern/Osterspaziergang in und um Schwerin erlaubt 09.04.2020

 © Landeshauptstadt Schwerin / Mareike Diestel

Um die Ausbreitung des Corona-Virus weiterhin zu verlangsamen, hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern mit Blick auf das bevorstehende Osterfest weitere Regeln festgelegt. 

Osterspaziergänge, Ausflüge oder Fahrradfahren sind in und um Schwerin unter Einhaltung der geltenden Kontaktbeschränkungen auf zwei Personen bzw. die Kernfamilie erlaubt. Die Nutzung von Spiel- und Sportplätzen ist in der Landeshauptstadt weiterhin untersagt. Der Bauspielplatz e.V. und die Caritas, die in Schwerin die Straßensozialarbeit organisieren, haben sich spontan bereit erklärt, auch über die Osterfeiertage mit Mitarbeitern in den Sozialräumen unterwegs zu sein, ein Ohr an der Straße zu haben und als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.

Der Kommunale Ordnungsdienst der Landeshauptstadt ist in Abstimmung mit der Polizei auch während des langen Osterwochenendes jeweils mit zwei Doppelstreifen im Stadtgebiet unterwegs, um die Einhaltung der Kontaktverbote zu kontrollieren. Am Freitag, Sonntag und Montag ist der Ordnungsdienst von 10 bis 20 Uhr im Einsatz, am Samstag von 7 bis 21 Uhr. Mobile Geschwindigkeitskontrollen des KOD sind über die Osterfeiertage nicht geplant. 

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