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Testzentrum verdoppelt Kapazität und führt telefonisches Bestellsystem ein 16.03.2020

Weiterhin gibt es in der Landeshauptstadt mit Stand 15 Uhr 7 bestätigte Corona-Infektionen. Da die Hausarztüberweisungen zur Verdachtsabklärung in das Abstrichzentrum stark zugenommen haben, wird die Kapazität des Testzentrums ab Dienstag verdoppelt die Arbeit aufnehmen. Um lange Wartezeiten zu vermeiden stellt das Testzentrum auf Terminvergabe um. Patienten mit Hausarztüberweisung zum Testzentrum melden sich unter 545-3330 und erhalten dort einen Termin.

Stadtverwaltung schließt bis 19. April 2020 für regulären Bürgerverkehr

Die Landeshauptstadt Schwerin schließt ihr Stadthaus bis 19. April 2020 für den Bürgerverkehr. Die telefonische Erreichbarkeit zur Terminabsprache von Notfällen bleibt unter 545-1111 gesichert. Ein Bürgertelefon für alle Fragen rund um das Corona-Virus ist unter 545-3333 von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr erreichbar.

Alle online gebuchten Termine in der Stadtverwaltung entfallen bis 19. April 2020 ersatzlos und müssen nicht durch den Bürger storniert werden. Onlinedienste zur Ausstellung von Meldebescheinigungen und Geburtsurkunden können weiterhin in Anspruch genommen werden.

Eheschließungen nur noch im Rathaus möglich

Das Standesamt wird weiterhin Geburts- und Sterbeurkunden ausstellen. Eltern können per Post die Originaldokumente an das Standesamt schicken und erhalten die Dokumente auch per Post zugeschickt.

Eheschließungen, die bis 19. April angemeldet waren, können nur noch im Alten Ratssaal des Rathaus Schwerin, nicht aber an anderen Trauorten durchgeführt werden. Die Trauungen sind nur im Beisein des Brautpaares, des Standesbeamten, von Verwandten ersten Grades (Eltern, Kinder) und der bereits vorher angemeldeten Trauzeugen möglich. Andere Gäste sind nicht zugelassen. Das Standesamt wird die Brautpaare telefonisch kontaktieren.

Notdienste eingerichtet

Für Barzahlungen bietet das Sozialamt am Dienstag, den 17. März 2020 und Donnerstag, dem 19. März 2020, in der Zeit von 8 -12 Uhr einen Notdienst im Stadthaus an.

In der Ausländerbehörde ist die telefonische Erreichbarkeit für unabweisbare Fälle unter 545 1812 oder unter auslaenderbehoerde@schwerin.de  sichergestellt.

Das Bürgerbüro sichert nach telefonischer Rücksprache und Einzelfallprüfung ausgewählte Dienstleistungen unter 545-1111 ab. Für Dokumente und Aufenthaltstitel, die während der Schließzeiten der Stadtverwaltung ablaufen, werden selbstverständlich keine Bußgelder erhoben.

Telefonische Erreichbarkeit von 8 bis 16 Uhr gesichert

Montag bis Freitag von 8 – 16 Uhr

  • Bürgertelefon 545-3333
  • Bürgerbüro 5454-1111
  • Standesamt 545-1690; standesamt@schwerin.de
  • Ausländerbehörde 545-1812; anslaenderbehoerde@schwerin.de
  • Terminvergabe Testzentrum (nur mit Hausarztüberweisung) 545-3330
  • Zentrale 545-0

 

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