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Nutzen und schützen: Freiwillige Vereinbarung für das Vogelschutzgebiet Schweriner Seen 29.06.2020

 © Landeshauptstadt Schwerin / Christian Berghammer

Wassersportler, Angler und der Naturschutz haben heute eine gemeinsame freiwillige Vereinbarung „Naturschutz, Wassersport und Angeln im Vogelschutzgebiet‚Schweriner Seen“ vorgestellt. Mit dem Abschluss der Vereinbarung wird eine etwa zweieinhalb Jahre dauernde Suche nach Interessenausgleich zwischen Nutzung und Schutz besiegelt.

Vorrangig sollen damit die Ziele Störungsvermeidung und Röhrichtschutz aus dem Managementplan für das Europäische Vogelschutzgebiet „Schweriner Seen“ erfüllt und so weitere rechtliche Schutzmaßnahmen entbehrlich werden. Das wird gelingen, wenn möglichst alle Nutzer des Sees die Vereinbarungen umsetzen.

Festmacherbojen zum Ankern vermeiden Störungen

Im Kern der Vereinbarung sollen Wasservögel in ausgewählten sensiblen Bereichen des Schweriner Sees und Ziegelaußensees geschützt werden. Um Störungen der Tiere vor allem während der Brut im Röhricht zu vermeiden, sind freiwillige Einschränkungen für Wassersportler verabredet worden.  Ein besonderes Augenmerk liegt auf den Haubentauchern. Diese Wasservögel sind während der Mauser von Mitte Juli bis Ende September zeitweise flugunfähig. Zukünftig sollen zur Beruhigung der Röhrichtbereiche zusätzlich Festmacherbojen angeboten werden, die das Ankern von Booten zielgerichtet lenken.

Der Managementplan für das Europäische Vogelschutzgebiet „Schweriner Seen“ wurde unter Federführung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg   mit umfangreicher Öffentlichkeitsbeteiligung in den Jahren 2013 bis 2015 erarbeitet. Dabei wurde festgestellt, dass sich die meisten Vogelarten in einem guten Erhaltungszustand befinden und zum dauerhaften Schutz Beruhigungen in bestimmten See- und Uferbereichen wichtig sind. Hierfür ist die freiwillige Vereinbarung ein geeignetes Instrument.

Schutz vor Waschbären und Wellenschlag

Die Störungsvermeidung durch Beruhigung ist ein Teil des gesamten Managementplans, der die Freizeitnutzung der Seen betrifft. Weitere wichtige Maßnahmen sollen parallel umgesetzt werden. Dazu zählt unter anderem der Umgang mit Nesträubern wie den invasiven Arten Mink und Waschbär. Für den Röhrichtschutz sollen Fraßschäden durch Bisam und Nutria eingedämmt werden. Weitere Maßnahmen, wie Palisaden, werden zum Schutz vor Wellenschlag umgesetzt.

Die freiwillige Vereinbarung entwickelten Interessenvertreter der Bereiche des Wassersports, des Tourismus, der Angler, des Naturschutzes und Vertreter verschiedener Behörden miteinander. Diese so verschiedenen Partner führt das gemeinsame Ziel zusammen‚  im Europäischen Vogelschutzgebiet „Schweriner Seen“ den Schutz der Arten und Lebensräume und die unterschiedlichen Nutzungen in Einklang zu bringen.

Stimmen zur freiwilligen Vereinbarung

„Die Erarbeitung dieser freiwilligen Vereinbarung war ein langer und schwieriger Prozess, der nun zu einem tragfähigen Kompromiss geführt hat. Dafür zolle ich allen Beteiligten meinen Respekt. Es zeigt sich, dass ein Interessensausgleich zwischen den Naturschutz- und Nutzungsansprüchen möglich ist“, betont Staatssekretär Dr. Jürgen Buchwald vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V.

„Um die freiwillige Vereinbarung auf einen erfolgreichen Weg zu bringen, ist es besonders wichtig, alle Nutzer zeitnah zu informieren und zum Mitmachen aufzufordern. Dies wird ein Prozess sein, der immer wieder angestoßen werden muss“, ruft Herr Braun von der ISSU zum Mitmachen auf.

„Die Schweriner Seen sind wichtiger Bestandteil des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000. Hier ist es Aufgabe der Menschen, den anhaltenden Verlust der Biodiversität zu stoppen“, sagt Corinna Cwielag, Vertreterin des BUND Schwerin.

Mario Voigt-Haden, Referat Umwelt-, Natur- und Artenschutz des Landesanglerverbandes (LAV M-V e.V.) stellt fest: „Schilf ist ein immens wichtiger Lebensraum auch für unsere Fische. Gerade in diesen Bereichen, den Übergangszonen im Gewässer, finden wir eine hohe Biodiversität, ein Zusammenleben verschiedenster Arten, die es zu schützen gilt.“

Weitere Vereine zum Mitmachen eingeladen

Erste große Vereine haben bereits ihre Unterschrift geleistet, weitere bekundeten ihre Bereitschaft zur Umsetzung der Freiwilligen Vereinbarung. Durch die Corona-Pandemie und entsprechende Einschränkungen der letzten Monate verzögerte sich die Bekanntmachung und Werbung für die freiwillige Vereinbarung. Nun sind offiziell weitere Vereine und Organisationen eingeladen, sich anzuschließen und die Vereinbarung mitzutragen.

Der vollständige Wortlaut sowie Kartenmaterial und die Möglichkeit, selbst eine Unterschrift zu leisten, finden sich auf der Internetseite des StALU Westmecklenburg

Die beteiligten Interessenvertreter wurden bei der Entwicklung der Vereinbarung durch eine unabhängige Moderation unterstützt. Die Finanzierung erfolgte über ein Förderprojekt aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und des Landes M-V. Zur Fortsetzung der gemeinsamen Arbeit soll ein Gremium aus den beteiligten Interessengruppen gebildet werden. Es wird Öffentlichkeitsarbeit leisten, die Umsetzung der Vereinbarung auswerten und deren Inhalte weiterentwickeln. Als erster Schritt sollen eine Info-Tafel und ein Faltblatt mit interessanten Informationen zum Schutzgebiet und den Inhalten der Freiwilligen Vereinbarung entwickelt werden.

Steuergruppe der Freiwilligen Vereinbarung

In der Steuergruppe arbeiten mit:

  • Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
  • BUND-Gruppe Schwerin (BUND)
  • Landeshauptstadt Schwerin
  • Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • Interessengemeinschaft Schweriner Seen und Umland (ISSU)
  • Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LAV M-V e.V.)
  • Pro Schwerin e.V.
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM).

Weitere Beteiligte, z.B. Naturschutzwarte, Fischer, etc. wurden zu einzelnen Fragestellungen einbezogen.

Zehn Verhaltensregeln für den Wassersport an den Schweriner Seen

  1. Rücksichtnahmen in den sensiblen Bereichen

Nehmen Sie auf den Schweriner Seen besondere Rücksicht auf Brut- und Rastvögel und ihre Lebensräume. Meiden Sie die in der Karte ausgewiesenen sensiblen Bereiche. Besonders empfindlich sind Röhrichtbereiche, Schilfgürtel, Schwimmblattzonen und  sichtbare Unterwasservegetation und alle sonst dicht und unübersichtlich bewachsenen Uferpartien. Wellenschlag kann den Bewuchs schädigen oder schwimmende Brutvogelnester zerstören. Es ist daher ruhiges Fahrverhalten geboten.

  1. Geschwindigkeiten

Berücksichtigen Sie die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 25 km/h und von 9 km/h im ufernahen Bereich (100 m). Im nördlichen Ziegelaußensee gilt insgesamt die besondere Geschwindigkeitsbegrenzung von 9 km/h (siehe Beschilderung). 

  1. Durchfahrten

Durchfahrten mit Motorfahrzeugen im Bereich zwischen den Inseln Kaninchenwerder Ziegelwerder/ Wickendorfer See vom Paulsdamm bis Seehof: Durchfahrten sollen möglichst gradlinig und mit einer maximalen Geschwindigkeit von 9 km/h erfolgen. Halten Sie sich an die Fahrwasserbegrenzungstonnen. Diese Kennzeichnung dient der Beruhigung der Uferbereiche.

  1. Abstände

Halten Sie Abstand zu Röhrichtbeständen und anderen unübersichtlich bewachsenen Uferpartien sowie Ufergehölzen. Fahren Sie nicht in das Röhricht. Nutzen Sie nur Buchten und Lücken mit einer Breite über 20 Meter. Außerhalb der Zufahrten zu diesen Buchten und anderen Anlegestellen sollen fahrende Boote zum Bewuchs 30 Meter Abstand halten.  Werfen Sie Ihre Anker nicht in Röhricht, vermeiden Sie Lärm. Ruhe ist nötig insbesondere in der Brutzeit.Halten Sie Abstand zu Vogelansammlungen auf dem Wasser, wenn möglich mehr als 100 Meter.

  1. Anlegen

Suchen Sie sich zum Landen nur solche Stellen, an denen Sie sicher sind, dass Sie keinen Schaden anrichten. Nutzen Sie vorzugsweise die Mooringbojen. Nähern Sie sich allen Liegestellen langsam und möglichst senkrecht zur Uferkante.

  1. Lebensräume schützen

Nähern Sie sich Schilfgürteln und dichter Ufervegetation auch von Land her nicht. Gehen Sie nur auf vorhandenen Pfaden zum Ufer und zurück. Zerstören Sie keine Lebensräume.

  1. Naturbeobachtung

Bitte halten Sie Abstand beim Beobachten und Fotografieren. Tier- und Pflanzenwelt sind empfindlich gegen Störungen. Wasservögel sind beim Wechsel des Federkleides teilweise flugunfähig und geraten in Stress bei Annäherung.

  1. Sauberes Wasser

Helfen Sie mit, das Wasser sauber zu halten. Abfälle und Abwässer (z.B. Toiletten- und Spülwasser) gehören nicht ins Seewasser. Entsorgen Sie Abfälle und Abwässer an den entsprechenden Wasserwanderrastplätzen und Häfen. Benutzen Sie in Häfen ausschließlich die sanitären Anlagen an Land. Schalten Sie beim Stillliegen den Motor Ihres Bootes aus. Sie vermeiden damit die unnötige Belastung der Umwelt mit Abgasen.

  1. Naturschutzgebiete

Beachten Sie die rot-weißen Sperrtonnen und die auf den Schweriner Seen gültige Naturschutzgebietsbefahrensverordnung (Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstrasse in bestimmten Naturschutzgebieten). Das sind hier: „Döpe“, „Ramper Moor“, „Ziegelwerder“ und „Kaninchenwerder und großer Stein“. 

  1. Informationen

Informieren Sie sich vor Fahrantritt über die bestehenden Bestimmungen im Revier Schweriner Seen. Die Einzelheiten finden Sie im der Karte zur freiwilligen Vereinbarung Schweriner Seen.

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