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Interessenbekundungsverfahren (IBV) zur Vergabe von Zuwendungen für 2,5 VZÄ an anerkannte Träger der freien Jugendhilfe zur Einrichtung eines Kooperativen-Integrativen Offenen Kinder- und Jugendtreffs im Stadtteil Mueßer Holz 12.06.2018

Die Landeshauptstadt Schwerin ist durch Stadtvertretungsbeschluss vom 23.04.2018 (Drucksachen-Nr. 01274/2017) beauftragt, ein professionelles Angebot in Form eines Offenen Kinder- und Jugendtreffs im Stadtteil Mueßer Holz zu schaffen.

Dieses Angebot soll als Modellprojekt in Kooperation zwischen der Landeshauptstadt Schwerin, Fachdienst Jugend, Bereich Prävention – Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit und einem anerkannten freien Träger der Jugendhilfe entstehen und zukünftig gemeinsam weiter entwickelt werden.

Favorisiert wird eine Container- bzw. Modul-Bauweise, auch um den Standort innerhalb des Ortsteiles relativ frei wählen zu können. Die investiven Kosten trägt die Landeshauptstadt Schwerin.

Auf der Basis eines entsprechenden Kooperationsvertrages ist die Landeshauptstadt Schwerin, Fachdienst Jugend, Bereich Prävention – Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit, sowohl in der konzeptionellen Ausgestaltung des Angebotes als auch bei der personellen Besetzung der Stellen mitsprache- und entscheidungsberechtigt. Das IBV betrifft die Einrichtung von 2,5 VZÄ unter Berücksichtigung des Fachkräftegebots. Es erfolgt die Vergabe von Zuwendungen in Form von Personal- und Sachkosten.

Das Leistungsspektrum umfasst die Arbeit gemäß den Fachlichen Standards / Qualitativen Zielvorstellungen für Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Landeshauptstadt Schwerin. Besondere Berücksichtigung erfährt hierbei der Aspekt des Integrationsgedankens für junge Menschen gemäß SGB VIII im südlichen Teil des Stadtteils Mueßer Holz.

Die Landeshauptstadt Schwerin beabsichtigt, voraussichtlich zum 01.12.2018 das Angebot vorzuhalten.
Seitens der Landeshauptstadt wird erwartet, dass der künftige Kooperationspartner über fundierte Erfahrungen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit verfügt. Das bezieht auch Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit dem Hintergrund Flucht und Asyl ein.

Das detaillierte, aussagekräftige, pädagogische Konzeption nebst Finanzierungsplan kann bis zum 29.06.2018, 12.00 Uhr eingereicht werden bei der:

Landeshauptstadt Schwerin
Fachdienst Jugend
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Kontakt:

Landeshauptstadt Schwerin
Dezernat II – Jugend, Soziales und Kultur
Fachdienst Jugend
Herr Scherke
Telefon: 0385 545-2115
E-Mail: rscherke@schwerin.de

 

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