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Bis 2030 können 564 Wohneinheiten neu gebaut werden / Neue Etappe für Stadt-Umland-Kooperation im Wohnungsbau 28.04.2021

 © LGE / Jörn Lehmann

 

Für die kommenden zehn Jahre haben Schwerin und die 13 direkt an die Landeshauptstadt angrenzenden Gemeinden plus Pinnow gemeinsame Ziele für die Wohnbauentwicklung im Stadt-Umland-Raum erarbeitet. „Mein Ziel ist es, die Stadt zu stärken ohne das Umland zu schwächen – wir setzen dabei auch im Wohnungsbau auf gute Nachbarschaft im Sinne der Bürgerinnen und Bürger“, begrüßt Oberbürgermeister Rico Badenschier den gemeinsamen Kompromiss.

Mit dem Ergebnis des Abstimmungsprozesses befasst sich am 27. April erstmals der Hauptausschuss der Stadtvertretung. Erst wenn die Stadtvertretung und alle Umlandgemeinden zugestimmt haben wird die Vereinbarung rechtskräftig. „Wir visieren dafür bereits das Jahr 2022 an“, sagt Badenschier. Ein sportliches Ziel. In der zurückliegenden zehnjährigen Planungsperiode bis 2020 dauerte die Einigung zwischen Stadt und Umland immerhin bis April 2018. Trotzdem konnte der bis 2020 vereinbarte Entwicklungsrahmen von 243 zusätzlichen Wohneinheiten fast vollständig über B-Pläne in den Umlandgemeinden gebunden werden. Für die Landeshauptstadt selbst gibt es dagegen keine raumordnerischen Kapazitätsbeschränkungen für den Wohnungsbau. Zur Halbzeit des Planungszeitraums ist eine Überprüfung der Wohnungsbauentwicklung vorgesehen. Überprüft werden dann die Umsetzung der gemeindlichen Planungsabsichten, die aktuellen Wanderungsstatistiken zwischen Stadt und Umland ab 2020. Im Rahmen dieser Überprüfung kann der Entwicklungsrahmen bis 2030 korrigiert werden. 

Die vereinbarten Leitlinien zur Wohnbauentwicklung 2030 tragen der aktuellen Einwohner- und Siedlungsentwicklung im Stadt-Umland-Raum Schwerin Rechnung. Zwei Trends zeichnen sich ab. Erstens: Die Umlandgemeinden profitierten weiterhin vor allem von Abwanderungen aus der Kernstadt. Zweitens: Die Nachfrage nach seniorengerechtem Wohnraum steigt, da im gesamten Planungsgebiet die Gruppe der über 65-Jährigen wächst. 

Bonus für seniorengerechtem Wohnraum in zentralen Ortslagen

Auf dieser Grundlage trifft das Konzept zur zukünftigen Wohnbauentwicklung im Stadt-Umland-Raum folgende Festlegungen.

  • Den Umlandgemeinden steht bis 2030 ein Entwicklungsrahmen für den Wohnungsneubau von 5% des Wohnungsbestands (31.12.2019) zur Verfügung. Infrastrukturell gut ausgestattete Gemeinden erhalten einen Bonus von 1%, so dass ihr Entwicklungsrahmen auf 6% steigt.
  • Nicht angerechnet werden Baulücken sowie Wohneinheiten in bereits rechtskräftigen B-Plänen sowie noch nicht realisierte Wohneinheiten aus dem Planungszeitraum bis 2020 sowie Wohneinheiten, die in Einrichtungen der (teil-)stationären Pflege realisiert werden.
  • Die Schaffung von seniorengerechtem Wohnraum in zentralen Ortslagen der Gemeindehauptorte für die ortsansässige Bevölkerung wird je Gemeinde nur zur Hälfte angerechnet, wenn dabei bis zu 20% des gesamten Entwicklungsrahmens nicht überschritten wird.
  • Insgesamt steht den Gemeinden im Umland bis 2030 ein Wohnungsbaukontingent von 564 WE zur Verfügung.
  • Die Umlandgemeinden können den ihnen zustehenden Entwicklungsrahmen überschreiten, wenn sie bilaterale Vereinbarungen mit anderen Umlandgemeinden schließen, die weniger Wohneinheiten errichten wollen als möglich wären.

 

 

 

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