Der Fachdienst Gesundheit erstellt gemäß § 3 Abs. 1 der Badegewässerlandesverordnung die Liste der Gewässer, die hinsichtlich ihrer Badewasserqualität nach den Bestimmungen dieser Verordnung überwacht werden sollen. Die Badegewässerliste wird an die obere Landesgesundheitsbehörde und die zuständige Wasserbehörde gemeldet. 
 Nach § 11 Badegewässerlandesverordnung wird es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, sich an der Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Badegewässerliste zu beteiligen. 
 
 Für die Badesaison 2018 werden folgende Badegewässer in der Badegewässerliste als EU- Badegewässer geführt:
     
 Schweriner See, Zippendorfer Strand
 Schweriner See, Kalkwerder
 Schweriner See, Am Reppin
 
 Lankower See, Südufer
 Lankower See, Nordufer
 
 Ostorfer See, Kaspelwerder
 
 Sie haben Vorschläge oder Anregungen? Dann wenden Sie sich bitte bis 23.März 2018 an:
 
 Landeshauptstadt Schwerin
 Fachdienst Gesundheit
 Amtsärztlicher Dienst/ Hygiene
 PF 11 10 42 
 19010 Schwerin 
 
 oder direkt an Christine Schulrath
 Telefon: 0385 545-2868 
 E-Mail: cschulrath@schwerin.de
Die Badegewässerliste und weitere Informationen zur Badegewässerqualität finden Sie im Internet unter www.schwerin.de, Stichwort Mein Schwerin/Leben in Schwerin/Gesundheit/ Infektionsschutz & Hygiene/Umwelt- und Wasserhygiene.