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Stadt verkauft bebautes Grundstück im Stadtteil Klein Medewege 25.10.2019

Übersichtsplan © Landeshauptstadt Schwerin

Zum Verkauf steht ein etwa 18.690 m² großes Grundstück, bestehend aus Teilflächen der Flurstücke 2/5 und 4/9 der Flur 1 in der Gemarkung Klein Medewege.

Das Grundstück ist mit einem ehemaligen Gutshaus, einem Verbindungsbau, dem früheren Milchenhaus, Garagen und Nebengebäuden bebaut. Das in traditioneller Bauweise errichtete, eingeschossige und teilweise unterkellerte Wohnhaus hat seinen Ursprung im Jahr 1759. Um 1828 wurden massive Ringwände errichtet. Das Dachgeschoss wurde nachträglich zu Wohnzwecken umgebaut. Eine Wohnung im Erdgeschoss ist vermietet. Die dort anzutreffenden Sanierungsmaßnahmen wurden vom Mieter nach 1990 selbst vorgenommen. Die Gesamtwohnfläche des Gebäudes beträgt etwa 327 m². Der bauliche Zustand des Gebäudes ist mangelhaft.

Im benachbarten Milchenhaus, das als Wirtschaftsgebäude errichtet und später zu Wohnzwecken umgebaut wurde,  befinden sich zwei Wohnungen, wovon eine vermietet ist. Die Gesamtwohnfläche des Gebäudes beträgt etwa 182 m². Das Gebäude befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Sanierungsmaßnahmen wurden nach 1990 nicht vorgenommen.

Auf dem Grundstück befindet sich ein Kleingewässer und eine Ausgleichsfläche, deren Erscheinungsbild zu erhalten ist.
Das Grundstück liegt nicht innerhalb eines Bebauungsplanes sondern im planerischen Außenbereich gemäß § 35 BauGB.

Ein Energieausweis ist in Vorbereitung.

Die Landeshauptstadt Schwerin erwartet vom Käufer die Übernahme der beiden bestehenden Wohnungsmietverträge.

Der Verkehrswert des Grundstückes beträgt 124.500,-- EUR.

Zusätzlich zum Kaufpreis sind durch den Käufer die Nebenkosten des Vertrages, die Kosten der Teilungsvermessung sowie die Kosten der gutachterlichen Verkehrswertermittlung zu bezahlen.

Interessenten für den Erwerb des Grundstückes richten ihr Angebot einschließlich Sanierungs- und Nutzungskonzept bitte innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung dieses Inserates an die:

Landeshauptstadt Schwerin
Fachdienst Stadtplanung und Wirtschaft
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Frau Raubold
Telefon: 0385 545-1615
E-Mail: draubold@schwerin.de

Ein Verkauf des Grundstückes bedarf der Beschlussfassung durch das zuständige städtische Gremium der Landeshauptstadt Schwerin. Die Landeshauptstadt Schwerin behält sich vor, von einem Verkauf des Grundstückes abzusehen, zu Nachgeboten aufzufordern oder das Grundstück erneut anzubieten.

Dieses und weitere Grundstücksangebote der Stadt Schwerin finden Sie auch unter www.schwerin.de/immobilien.

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