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OVG stärkt die Rechte des Jugendhilfeausschusses bei Festlegung der Tagespflegesätze 04.12.2019

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat in einem auch für andere Kommunen bedeutsamen Urteil die Rechte von Jugendhilfeausschüssen bei der Festlegung der Tagespflegesätze für Tagesmütter und Tagesväter gestärkt. Das Gericht sieht in dieser Frage keine Zuständigkeit der Stadtvertretung, die bisher in Schwerin die Tagespflegesätze festgelegt hat und gab daher einer diesbezüglichen Klage statt. „Inhaltlich bewerten wir dieses Urteil positiv. Das Gericht folgt unserer Berechnungsweise für die Tagespflegesätze und hält sie für sachgerecht und nachvollziehbar. Andererseits stellt das OVG die Zuständigkeit klar: Die ist im Landesgesetz bislang anders geregelt ist als im Bundesgesetz, auf das sich das OVG bezieht“, erläutert Hartmut Wollenteit, Leiter der Hauptverwaltung. Laut OVG liegt die Zuständigkeit beim Jugendhilfeausschuss. Die Stadtverwaltung wird den Ausschuss heute über das Urteil informieren. Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses Wolfgang Block begrüßte in einer ersten Stellungnahme, dass das Gericht dem Jugendhilfeausschuss diese weitgehenden Kompetenzen zuweist.

 Außerdem urteilte das oberste Verwaltungsgericht des Landes, dass nicht die Tagespflegepersonen, sondern die Stadt Schwerin künftig die Elternbeiträge erheben muss. Auch wenn das mit der Einführung der beitragsfreien Kita ab 2020 künftig nur noch die Verpflegungskosten betreffen würde, stellt diese Festlegung nach Einschätzung der Stadt einen Systembruch für die gesamte Verwaltungspraxis im Land  Mecklenburg-Vorpommern dar. „Wenn künftig die Kommune die Kostenbeiträge bei den Eltern erheben muss, dann stehen wir vor großen verwaltungstechnischen Problemen, die auch finanzielle Auswirkungen haben“, sagt Hartmut Wollenteit. Da das Urteil in dieser Frage nicht dem  KiföG entspricht sieht er noch Klärungsbedarf auf Landesebene, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.

 

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