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Bereich Unterhaltsvorschuss bleibt bis 31. August an Montagen geschlossen 15.06.2018

 © Fotolia/Stocked House Studio

Der Antragsberg in der Unterhaltsvorschusskasse der Stadtverwaltung ist zwar geschmolzen, aber noch nicht abgebaut. Um die Bearbeitung der verbleibenden 476 Anträge weiter zu beschleunigen setzt die Verwaltung auf bewährte organisatorische Maßnahmen. So sollen weiterhin die Sprechtage an Montagen bis zum 31. August 2018 entfallen. Der Bereich Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Beurkundungen ist dann weiterhin an Dienstagen und Donnerstagen von 8.00 bis 18.00 Uhr für den Publikumsverkehr und telefonische Nachfragen erreichbar. Die derzeit zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unterhaltsvorschusskasse erhalten damit zusätzliche Kapazitäten zur konzentrierten Abarbeitung der Anträge.

Der Unterhaltsvorschuss wird grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Die entsprechenden Vordrucke und Merkblätter sind während der Öffnungszeiten in der Unterhaltsvorschusskasse in der 3. Etage des Stadthauses erhältlich, wo auch die Terminvergabe für die Antragsannahme erfolgt. Alternativ können die online ausfüllbaren Anträge sowie das Merkblatt zum neuen Unterhaltsvorschuss jederzeit unter www.schwerin.de/formulare unter Jugendamt heruntergeladen werden.

Was ändert sich und für wen?
Ab dem 1. Juli 2017 kann der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt werden. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres besteht dann ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder diese durch die Unterhaltsvorschussleistung vermieden werden kann. Es besteht ebenfalls ein Anspruch, wenn der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro monatlich verdient.

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