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Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 97.16 „Wickendorf-West“ 02.10.2020

Lageplan © Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 22.09.2020 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 97.16 „Wickendorf-West“ aufzustellen. Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Stadtrand und grenzt unmittelbar an die benachbarte Gemeinde Seehof. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung 

Bernd Nottebaum

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