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Wahlbenachrichtigungen werden ab nächster Woche verschickt - Briefwahlraum im Stadthaus öffnet am 6. Mai 2019 18.04.2019

In der 17. Kalenderwoche beginnt die Landeshauptstadt damit, die Wahlbenachrichtigungen an alle wahlberechtigten Personen in Schwerin zu versenden. An der Wahl der Stadtvertretung können knapp 78.900 Schweriner*innen teilnehmen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 37 Tagen in der Landeshauptstadt Schwerin wohnen. Für die Europawahl wurden über 76.200 wahlberechtigte Personen gezählt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und entweder seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem der übrigen EU-Mitgliedstaaten leben.

Wahlbenachrichtigungen bis 4. Mai zugestellt
Die Wahlbenachrichtigungen sollen bis spätestens zum 4. Mai zugestellt sein. Ein Wahlschein kann schriftlich oder mündlich - jedoch nicht telefonisch - bei der Wahlbehörde beantragt werden. Dabei sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift anzugeben. Ein Antragsformular befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Der Wahlschein wird mit den Briefwahlunterlagen auf dem Postweg übersandt oder amtlich überbracht. Unterlagen zur Briefwahl können auch online bestellt werden – entweder unter wahlbehoerde@schwerin.de oder direkt mit dem Smartphone/Tablet per QR-Code, welcher sich auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung befindet.

Zentrale Wahl-Hotline unter 0385 545-1744 geschaltet
Die Wahlbenachrichtigung enthält auch Informationen zur Barrierefreiheit des jeweiligen Wahlraums. Da neun der insgesamt 59 Wahlräume nicht barrierefrei zu erreichen sind, können betroffene Personen einen Wahlschein beantragen und mit diesem in einem anderen Wahllokal wählen. Für blinde und sehbehinderte Menschen stehen Wahlschablonen für die Europawahl zur Verfügung. Sie dürfen sich bei der Wahlhandlung von einem Helfer assistieren lassen. Auch die Wahlvorstände vor Ort sind behilflich. Fragen dazu beantwortet die Wahlbehörde ab sofort telefonisch unter 0385 545-1744.

Briefwahl am einfachsten direkt im Stadthaus
Am einfachsten ist die Briefwahl, wenn man die Unterlagen persönlich im Briefwahlraum des Schweriner Stadthauses (Erdgeschoss Raum E.070), Am Packhof 2 - 6 beantragt und ggf. gleich dort an der Briefwahl teilnimmt. Bitte dazu den Personalausweis nicht vergessen – die Wahlbenachrichtigung muss nicht unbedingt vorgelegt werden. Der Briefwahlraum im Stadthaus öffnet am Montag, dem 6. Mai 2019, um 8:00 Uhr und schließt am Freitag, dem 24. Mai 2019, um 13:00 Uhr. Gewählt werden kann dort zu den üblichen Öffnungszeiten des Stadthauses (Montag 8:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr) und zusätzlich Mittwoch und Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr. Am Samstag, dem 18. Mai 2019, hat der Briefwahlraum von 9:00 bis 12:00 Uhr geöffnet, am Tag vor der Wahl (25. Mai 2019) ist der Briefwahlraum geschlossen.

So wird gewählt
In der Landeshauptstadt wird am Wahltag in jedem der 59 Wahlbezirke ein Wahlraum eingerichtet. Bei der Wahl der Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin treten insgesamt 198 Kandidatinnen und Kandidaten in drei Wahlbereichen an. 45 Mitglieder der Stadtvertretung können am 26. Mai gewählt werden. Bei der Wahl zur Stadtvertretung haben die Wähler*innen drei Stimmen. Die Stimmabgabe erfolgt durch eindeutiges Ankreuzen in den vorgegebenen Kreisen neben den Namen der Bewerber*innen. Die drei Stimmen können auf eine Kandidatin/einen Kandidaten vereint oder auf mehrere verteilt werden. Bei der Europawahl haben die Wähler*innen eine Stimme, die sie für eine Liste der Partei oder sonstigen politischen Vereinigung abgeben können.

Muster-Stimmzettel können auf www.schwerin.de/wahlen angesehen werden. Um alle Aufgaben am Wahltag zu sichern, werden in Schwerin etwa 700 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in den Wahlvorständen benötigt. Interessierte Bürger*innen können sich jederzeit bei der Wahlbehörde für die Übernahme eines Wahlehrenamtes bereiterklären. Derzeit werden noch etwa 50 Wahlhelfer*innen benötigt.

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