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Interessenbekundungsverfahren (IBV) zur Vergabe von Zuwendungen für 2,7 VZÄ an anerkannte Träger der freien Jugendhilfe bzw. anerkannte Weiterbildungsträger zur Umsetzung des Bundesprogramms „Jugend Stärken im Quartier 2019 - 2022“ 03.08.2018

Die Landeshauptstadt Schwerin hat erfolgreich am Interessenbekundungsverfahren des Bundesprogramms „Jugend Stärken im Quartier“ für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 30.06.2022 teilgenommen.

Das Projekt hat die Aufgabe, systematisch Informationen über Angebote und Maßnahmen zur schulischen, beruflichen und sozialen Integration an der ersten und zweiten Schwelle zu sammeln, Lücken im Angebot zu analysieren, Teilnehmer*innen des Projektes in Regelangebote und -institutionen zu führen und individuelle Settings zu entwickeln, um für jede/n Teilnehmer*in  das richtige/notwendige Angebot zur schulischen und/oder beruflichen (Re-)Integration bereitstellen zu können.

Die primäre Zielgruppe sind junge Menschen im Alter von 12 bis 26 Jahren aus dem Fördergebiet Mueßer Holz und Neu Zippendorf sowohl mit als auch ohne Migrationshintergrund sowie junge Menschen aus sozial schwachen Familien mit und ohne Leistungsbezug. Ferner sollen Jugendliche mit schulabsentem Verhalten, Schüler von Haupt- und Sonderschulen mit schlechtem oder gar keinem Abschluss, psychisch beeinträchtigte junge Menschen, alleinerziehende Mütter/Väter, welche in ihrer Rolle schwer belastet sind und somit den Zugang zum System verloren haben, zugleich Jugendliche als auch junge Erwachsene, welche obdachlos oder von Obdachlosigkeit bedroht sind und junge Menschen mit kriminellen Karrieren oder Drogenerfahrung erreicht werden.

Weiterhin sollen Eltern in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt werden, um ihren Kindern die erforderlichen Rahmenbedingungen für einen gelingenden Übergang von der Schule in die Ausbildung und/oder Arbeit zu geben.

Aufbauend auf den Erkenntnissen der ersten Förderphase sollen mittels

  • Abstimmung vorhandener Ressourcen und Angebote für die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit
  • Niederschwellige Beratung
  • Case Management
  • Zusammenarbeit Schule – Wirtschaft

die oben genannten Ziele erreicht werden. Hierfür ist eine feste Anlaufstelle im Fördergebiet durch den Träger einzurichten.

Die Koordinierung des Projektes liegt dabei bei der Landeshauptstadt Schwerin, welche in enger Abstimmung mit dem Träger das Projekt gemeinsam durchführt.

Zur Erreichung der Ziele, stehen dem Träger 2,7 VZÄ mit einem Zuschussvolumen von 378.000,00 € aus ESF-Mitteln für Personalkosten zur Verfügung. Zusätzlich wird eine jährliche Restkostenpauschale ausgezahlt.

Hiermit möchten wir Sie bitten, uns Ihre aussagekräftige Konzeption nebst Kosten- und Finanzierungsplan bis zum 04.09.2018, 18.00 Uhr einzureichen an

Landeshauptstadt Schwerin
Fachdienst Jugend
Herr Scherke
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin.

Für eventuelle Rückfragen melden Sie sich bitte telefonisch bei:

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