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Aufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 98.16 „Anne- Frank-Straße“ 24.03.2017

 © Landeshauptstadt Schwerin

Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 10.01.2017 beschlossen, den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 98.16 „Anne- Frank-Straße“ aufzustellen. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.
Es ist vorgesehen, den Bebauungsplan im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen.

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Großer Dreesch östlich des Dreescher Marktes. Hier soll auf einer Brachfläche mehrgeschossiger Eigentumswohnungsbau entwickelt und die vorhandene öffentliche Grünfläche „Monumentenberg“ planungsrechtlich gesichert werden. Die zuvor vorhandene Poliklinik und der alte Geschosswohnungsbau wurden bereits beräumt.  
 
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.  


Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung    

Bernd Nottebaum

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