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Lösung in der Diskussion um islamische Gemeinde: Umzug in die v.-Guericke-Straße / Kein Grundstücksverkauf an den islamischen Bund 28.02.2019

Otto-von-Guericke-Straße 1a © Landeshauptstadt Schwerin/Mareike Diestel

Das im Eigentum der Stadt befindliche Grundstück in der Otto-von-Guericke-Straße 1a soll nicht an den Islamischer Bund in Schwerin verkauft werden. Die Stadt will dem Verein stattdessen ein Erbbaurecht für die Immobilie am südlichen Ende der Hamburger Allee anbieten. „Wir verstehen die Sorgen und werden das Grundstück nicht verkaufen, um als Verpächter weiterhin kommunalen Gestaltungsspielraum zu behalten. Gleichzeitig können wir der sunni­tischen Gemeinde als Ersatz für das bisherige Mietobjekt damit ausreichend große Räumlichkeiten anbieten“, begründet Oberbürgermeister Rico Badenschier. Bereits 2014 hatte die Stadtvertretung die Stadtverwaltung beauftragt,  alternative Standorte für die Unterbringung der sunni­tischen Gemeinde zu prüfen.

Auf dem Grundstück in der Otto-von-Guericke-Straße 1a  befindet sich eine Kaufhalle, die bereits seit Ende der 1990er-Jahre leer steht. Die Stadt müsste sie ansonsten abreißen. Der Islamische Bund in Schwerin e.V. (IBS) hat  Interesse an dem Grundstück, weil die Gemeinde schon seit mehreren Jahren einen neuen Standort für ihr zu klein gewordenes  Gemeindezentrum sucht.

Das Kaufhallengebäude soll saniert und zu einer Moschee mit Gemeindezentrum umgebaut werden. Das Gemeindezentrum soll als interreligiöse und interkulturelle Begegnungsstätte dienen und Integrationsaktivitäten, insbesondere von Frau­en, Jugendlichen und Kindern fördern. Die Sanierung des Gebäudes mit Außenanlagen erfolgt über Eigenleistungen, aus eigenen Mitteln des Islamischen Bundes und aus Spenden. Innerhalb der ersten drei Jahre sollen dabei etwa 260.000.00 € investiert werden.

Derzeit befindet sich das Gemeindezentrum der Islamischen Gemeinde in einer ehemaligen Kita in der Von-Stauffenberg-Straße 29. Die räumliche Situation hat sich damit nach dem Umzug aus der ehemaligen Kita Anne-Frank-Straße 31 nicht wesentlich verbessert. In den von der Stadt angemieteten Räumlichkeiten müssen die Freitagsgebete derzeit in zwei Schichten abgehalten werden, weil bis zu 400 Gläubige Platz finden müssen. Zeitweise fanden die Gebete wegen des großen Andrangs sogar in einer Turnhalle statt, die ebenfalls die Stadt vermietet hatte.

Unterdessen strebt die AfD in Schwerin derzeit ein Bürgerbegehren „Kein Verkauf eines stadteigenen Grundstücks an den Islamischen Bund Schwerin e.V.“ an und hat dazu heute  Listen mit ca. 5.500 Unterschriften an Stadtpräsident Stephan Nolte übergeben.  „Wir werden zunächst einmal mit der Prüfung der Unterschriften beginnen“, so Stadtpräsident Stephan Nolte. Ein Bürgerbegehren kann von der Stadtvertretung nur dann beschlossen werden, wenn es von mindestens  4000 wahlberechtigten Schwerinerinnen und Schwerinern unterstützt wird. Danach muss die Stadtvertretung in Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens feststellen.

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