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Bürgerbegehren um Moschee-Grundstück von AfD noch nicht beantragt 07.03.2019

Im Streit um die Übertragung eines Grundstücks im Stadtteil Mueßer Holz an den islamischen Bund hat die Stadtverwaltung den AfD-Kreisverband der Landeshauptstadt darauf hingewiesen, dass die Initiatoren die Durchführung ihres Bürgerbegehrens „Kein Verkauf eines stadteigenen Grundstücks an den Islamischen Bund Schwerin e.V.“ noch nicht rechtskonform bei der Stadt beantragt haben. „Ohne Antrag ist keine Zulassung möglich: Wir haben die AfD-Stadtvertreterin Petra Federau am heutigen Donnerstag darauf aufmerksam gemacht, dass die Übergabe der Unterschriftenlisten allein noch nicht ausreicht, um das Bürgerbegehren auf den Weg zu bringen. Das Bürgerbegehren muss schriftlich an die Gemeindevertretung gerichtet werden. Dies ist bis dato nicht geschehen. Erst dann kann die Stadtvertretung  die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens in Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde feststellen“, so der Leiter des Fachdienstes Hauptverwaltung Hartmut Wollenteit.

Die AfD in Schwerin hatte am 28. Februar 2019 Listen mit ca. 5.500 Unterschriften an den Stadtpräsidenten Stephan Nolte übergeben, die parallel auf ihre Gültigkeit hin überprüft werden.  Ein Bürgerbegehren kann von der Stadtvertretung nur dann beschlossen werden, wenn es offiziell vom Initiator bei der Stadtvertretung beantragt  wird und das Anliegen von mindestens 4000 wahlberechtigten Schwerinerinnen und Schwerinern unterstützt wird.

 

 

 

 

 

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