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Stadt entlastet Eltern von Krippenkindern für ein halbes Jahr 07.06.2017

Keine Antragstellung für Absenkung nötig

Schweriner Eltern müssen keinen Antrag stellen, wenn sie die von der Stadtvertretung beschlossene Absenkung der Elternbeiträge für ihre Kinder im Krippenalter in Anspruch nehmen wollen. Die Absenkung der Elternbeiträge für Kinder unter drei Jahren um bis zu 50 Euro in der Krippe und bis zu 20 Euro in der Tagespflege soll vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2017 automatisch gelten. „Ich finde es richtig, dass wir die Mittel zum einen für konkrete Maßnahmen zum Ausbau der frühkindlichen Förderung ausgeben und gleichzeitig dem Wunsch vieler Eltern gerecht werden, die zur Verfügung stehenden Gelder zur Reduzierung von Elternbeiträgen einzusetzen. Gerade im Krippenbereich ist das besonders  wichtig“, so Oberbürgermeister Rico Badenschier.

Bezahlt wird diese Reduzierung  aus Rückläufen des nicht in Anspruch genommenen Betreuungsgeldes des Bundes in Höhe von insgesamt 668.997,60 € , die vom Sozialministerium an die Stadt weitergereicht wurden. Die Mittel werden von der Stadt je anspruchsberechtigtem Kind  an die  Kita-Trägern und Tagespflegepersonen überwiesen, die den Entlastungsbetrag ohne Antrag an die Eltern weitergeben.

Die Elternentlastung wird je anspruchsberechtigtem Kind gewährt und ist wie folgt gestaffelt:

Betreuungsart Betreuungsumfang Entlastung
U3 - Krippe Vollzeit 50 € pro Monat
U3 - Krippe Teilzeit 30 € pro Monat
U3 - Krippe halbtags 20 € pro Monat
U3 - Tagespflege Vollzeit 20 € pro Monat
U3 - Tagespflege Teilzeit 12 € pro Monat
U3 - Tagespflege halbtags   8 € pro Monat

 

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