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Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 102 „Fokkerwerke Schweriner See“ 20.04.2017

 © Landeshauptstadt Schwerin

Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 21.03.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 102 “Fokkerwerke Schweriner See“ aufzustellen. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Werdervorstadt, westlich des Schweriner Sees auf den Flächen der ehemaligen Fokkerwerke an der Bornhövedstraße. Im südwestlichen Bereich soll eine aufgelockerte Ferienhausanlage entstehen. Die Flächen nordwestlich um die Fokkerhalle sind für maritime Nutzungen sowie einen Wohnmobilstellplatz vorgesehen. Uferseitig entsteht ein öffentlicher Rad- und Fußweg.
 
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.  

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bernd Nottebaum

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