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Ab nächster Woche Wahlbenachrichtigungen unterwegs: Briefwahllokal öffnet ab letzter Augustwoche im Bürgerbüro des Stadthauses 14.08.2026

In der nächsten Woche beginnt die Landeshauptstadt damit, die Wahlbenachrichtigungen an alle wahlberechtigten Personen in Schwerin zu versenden. Wahlberechtigt für die Wahl zum 9. Landtag von Mecklenburg-Vorpommern sind in Schwerin knapp 77.000 Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 37 Tagen in der Landeshauptstadt Schwerin ihren Hauptwohnsitz haben bzw. sich hier aufhalten.

Wahlbenachrichtigungen werden bis 29. August zugestellt
Die Wahlbenachrichtigungen müssen bis spätestens zum 29. August zugestellt sein. Wer per Briefwahl wählen möchte, der benötigt einen Wahlschein. Der Wahlschein kann schriftlich oder mündlich - jedoch nicht telefonisch - bei der Wahlbehörde beantragt werden. Dabei sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift anzugeben. Ein Antragsformular befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Alternativ kann der Wahlschein auch online unter wahlbehoerde@schwerin.de oder direkt mit dem Smartphone/Tablet per QR-Code, welcher sich auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung befindet, angefordert werden. Der Wahlschein wird anschließend mit den Briefwahlunterlagen auf dem Postweg übersandt oder amtlich überbracht.

Briefwahl vor Ort

Wahlscheine nebst Briefwahlunterlagen können auch direkt im Stadthaus beantragt und von dort sofort mitgenommen werden. Auch die Briefwahl vor Ort ist möglich. Das Briefwahllokal befindet sich wie schon bei der OB-Wahl wieder im Bürgerbüro des Stadthauses und ist zu den bekannten Öffnungszeiten ohne vorherige Terminreservierung geöffnet. Bitte für die Briefwahl den Personalausweis nicht vergessen – die Wahlbenachrichtigung muss nicht zwingend vorgelegt werden. Das Briefwahllokal im Bürgerbüro öffnet im Verlauf der letzten Augustwoche, voraussichtlich am Montag, den 24. August 2026. Es schließt am Freitag, dem 18. September 2026.

 

Gewählt werden kann dort zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Stadthauses:

Montag 8.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag 8.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr

Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr

 

Zentrale Hotline unter 0385 545-3333 geschaltet

Die Wahlräume bleiben im Wesentlichen gegenüber der vergangenen OB-Wahl identisch. Einzig zwei Standorte haben sich geändert. So steht das Wirtschaftsministerium aufgrund von Baumaßnahmen nicht zur Verfügung. Als Wahlraum wird diesmal die Landesbibliothek bereitgestellt. Weiterhin wurde der Wahlraum aus der Sporthalle Hegelstraße in den Jugendtreff „OST 63‘“ verlegt. Die Wahlbenachrichtigung enthält auch Informationen zur Barrierefreiheit des jeweiligen Wahlraums. Blinde und Sehbehinderte erhalten eine Wahlschablone bei der Landesgeschäftsstelle des Blinden- und Sehbehinderten-Vereins unter der Telefonnummer 0381 778980. Darüber hinaus steht die Wahlbehörde für alle Fragen rund um die Wahl gerne zur Verfügung.

So wird gewählt

Bei der Wahl zum Landtag von Mecklenburg-Vorpommern treten in den beiden Schweriner Landtagswahlkreisen 8 und 9 insgesamt 17 Direktkandidatinnen und Direktkandidaten an. Dabei bewerben sich zehn Parteien um ein Direktmandat: SPD, AfD, CDU, Die Linke, GRÜNE, FDP, BSW, FREIE WÄHLER, Team Freiheit und Volt, wobei die letzten drei Parteien nur im Wahlkreis 8 vertreten sind.  

Bei der Wahl zum Landtag haben die Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme können sie den Direktkandidaten ihres Wahlkreises wählen, mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei. Die Zweitstimme ist dabei maßgebend für die prozentuale Verteilung der Sitze im Landtag. Muster-Stimmzettel können zeitnah auf www.schwerin.de/wahlen angesehen werden.

 

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