Icon von Eye-Able - Strichmännchen mit einladender Haltung
langimg

Öffentliche Bekanntmachung über den Ablauf von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten auf dem Alten Friedhof und dem Waldfriedhof im Kalenderjahr 2021 09.09.2020

Nach § 14 (8) der Friedhofsordnung für die kommunalen Friedhöfe in der Landeshauptstadt Schwerin vom 08.02.2001, in der Fassung der Bekanntmachung vom 06.05.2020, wird hiermit der Ablauf von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten auf dem Alten Friedhof und dem Waldfriedhof bekannt gegeben.

Die Friedhofsordnung regelt im § 28 Alte Rechte:

(1) Bei Wahlgrabstätten, über welche die Friedhofsverwaltung vor Inkrafttreten dieser Friedhofsordnung bereits verfügt hat, richtet sich die Nutzungszeit nach bisherigen Vorschriften, soweit sich aus Abs. 2 nicht etwas anderes ergibt.
(2) Die vor dem Inkrafttreten dieser Friedhofsordnung entstandenen Nutzungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer sowie solche mit einer längeren als in § 14 Abs. 1 festgesetzten Dauer enden am 31.12.2002, nicht jedoch vor Ablauf der diesen Zeitpunkt überschreitenden Ruhezeit des vor Inkrafttreten dieser Friedhofsordnung zuletzt Bestatteten.

(3) Die Verlängerung des Nutzungsrechts ist entsprechend § 14 Abs. 5 und 6 möglich. Die Friedhofsverwaltung legt fest, in welchen Grabfeldern und auf welchen Grabstätten eine Verlängerung der Nutzungsrechte über den sich aus Absatz 2 ergebenden Zeitpunkt hinaus beantragt werden kann.“

Im Jahr 2021 laufen alle Nutzungsrechte an den Grabstätten ab, auf denen die letzte Bestattung (Erdbestattung sowie Urnenbeisetzung) im Jahr 1996 oder im Jahr 2001 eine Urnenbeisetzung erfolgte und sofern das Nutzungsrecht nicht über das Jahr 2021 hinaus verlängert wurde.

Nutzungsberechtigte, die keine Verlängerung des Nutzungsrechtes wünschen, sind nach
§ 23 (2) der Friedhofsordnung verpflichtet, die Grabmale einschließlich Sockel und Fundament, Einfassungen sowie sonstige bauliche Anlagen von der Grabstätte zu entfernen. Bitte beachten Sie, dass es dazu laut § 20 (1) der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung bedarf. Anträge erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung.

Für alle Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Verwaltung der Schweriner Friedhöfe zur Verfügung. Bitte legen Sie insbesondere bei beabsichtigten Veränderungen oder Verlängerungen von Nutzungsrechten den Kaufbrief bzw. die Überlassungsbescheinigung für die jeweilige Grabstätte vor.

Wenn Sie die Verwaltung der Schweriner Friedhöfe aufsuchen möchten:

Aufgrund der Corona-Situation ist ein Besuch im Servicebüro am Waldfriedhof (19061 Schwerin, Am Krebsbach 1) nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Das Servicebüro am Alten Friedhof (19053 Schwerin, Obotritenring 247) ist bis auf weiteres geschlossen. Zur Terminvereinbarung für das Servicebüro am Waldfriedhof erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 0385 64 108-0 oder per Email an  friedhof@sds-schwerin.de.

Schwerin, den 9. September 2020

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
SDS - Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin

Ilka Wilczek

Zurück Seite drucken

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauUlrikeAuge
Social Media Managerin
Raum: 6026

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauMareikeDiestel
Koordination
Raum: 5029

Archiv Bekanntmachungen