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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 124 „Nahversorger Möwenburgstraße“ 07.07.2023

Übersichtsplan © Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 31.08.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 124 „Nahversorger Möwenburgstraße“ aufzustellen.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Werdervorstadt und ist ca. 1,4 km vom Stadtzentrum entfernt. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,1 ha. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.
Mit dem Anwachsen der Bevölkerung im Stadtteil Werdervorstadt in den letzten 15 Jahren und dem Bau weiterer Wohnbauten ist ein Ausbau der Infrastruktur erforderlich. Die Nahversorgung wird derzeit durch einen über 20 Jahre alten Einzelhandelsstandort ohne Expansionsmöglichkeiten bedient.
Viele Bewohner*innen des Stadtteils haben wiederholt in Schreiben und Gesprächsrunden an die Kommunalpolitik und die Verwaltung ihre Forderung nach größerer und verbesserter Einkaufsmöglichkeit formuliert.
Mit der Errichtung eines neuen Verbrauchermarktes an der Grenze zum bestehenden Einkaufsstandort kann dieser Forderung Rechnung getragen werden.
Mit dem Bebauungsplan wird östlich des Nahversorgers eine öffentliche Grünfläche festgesetzt. In dieser Grünfläche werden Kinderspielmöglichkeiten, wie z. B. ein Bolzplatz oder Basketballfeld, angelegt.
Der Fachdienst Stadtentwicklung und Wirtschaft lädt zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am Mittwoch, den 12. Juli 2023 um 17.00 Uhr in das Stadthaus, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin, Raum E 070 (Erdgeschoss), ein.
Der Fachdienst stellt Ihnen die Ziele der geplanten Entwicklung vor und freut sich über Ihre Anregungen und Ideen.

Im Internet können alle Informationen auch unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung eingesehen werden.

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung

Bernd Nottebaum

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