Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 30.06.2026 beschlossen, das Verfahren zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans "Ludwigsluster Chaussee" einzuleiten. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. Er umfasst Flächen zwischen der Graf–Yorck–Straße und der Ludwigsluster Chaussee. Schwerpunkt der Änderung ist die Anpassung des Flächennutzungsplans an aktuelle Ziele der Stadtentwicklung. Diese umfassen die Umwandlung bislang ungenutzter Gemeinbedarfs-, Mischgebiets- und Sonderbauflächen in gewerbliche Bauflächen. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bernd Nottebaum
